Full text : Psychologie der Werbung

Aber natürlich darf die Reklame nicht nur die Aufmerksamkeit
 unwillkürlich erregen. wie etwa eine etwas auffallend gekleidete
 Dame, die im Straßengetümmel an uns vorüberhuscht und
sogleich wieder vergessen wird; die Reklame muß vielmehr einen
möglichst kräftigen und vor allem nachhaltigen Einfluß auf
unsere Persönlichkeit ausüben. Sie kann geeignet sein, uns sofort
 zur Befriedigung unseres Bedürfnisses anzureizen, wie vielleicht
 eine ästhetische vollkommene Auslage in einem Blumengeschäft
 den Blumenfreund unmittelbar in den Laden lockt und
veranlaßt, eine schöne Orchidee zu erwerben. Nur in seltenen
Fällen reagiert aber der Mensch so ganz unmittelbar auf die Reklame.
 Meist müssen die Gegenstände, die unwillkürlich die Aufmerksamkeit
 des Publikums gewonnen haben, Objekte der willkürlichen
 Aufmerksamkeit werden. Sie müssen bewußt längere
Zeit fesseln und Gedächtniswirkungen hinterlassen, die später,
wenn äußere und innere Bedingungen günstiger sind, zum Kauf
oder zu der sonst gewünschten Betätigung führen. Ein Plakat
z. B. darf nicht nur auffallen, sondern es muß uns auch veranlassen,
 Bild und Schrift willkürlich in uns aufzunehmen; es darf
unsere Persönlichkeit nicht nur ganz vorübergehend, sondern es
muß sie auf möglichst lange Zeit hinaus so einstellen, wie es dem
Interesse des reklamemachenden Geschäftsmannes entspricht.
Die Betätigung der willkürlichen Aufmerksamkeit gegenüber
einer Reklame wird besonders durch ihren guten Apperzeptionswert
 gefördert, der um so besser ist, je leichter und schneller sie
auffaßbar (begreiflich) ist. Ein undeutliches Geschnörkel auf
einem Plakat kann unter Umständen die unwillkürliche Aufmerksamkeit
 leicht erregen und doch geringen Apperzeptionswert
 1) haben.
Gegen die Forderungen des Aufmerksamkeitsprinzipes werden
immer noch große Verstöße gemacht. Plakatbilder, die so klein
1) Über den Apperzeptionswert handle ich unten im Abschnitt 5, S. 56
und in dem ausführlich wiedergegebenen Gutachten im Abschnitt 8,

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