Auszug aus der Leseordnüung,
Die Leser’der Öffentlichen Bücherhalle werden
gebeten, die Bücher zu schonen, und durch Ein-
wickeln besonders vor Nässe zu schützen. Beim
Lesen dürfen keine Bleistiftstriche und Randbe:-
merkungen gemacht und die Seiten nicht mit an-
gefeuchtetem Finger umgeblättert. werden; auch
dürfen die Ecken nicht als Lesezeichen umgeknickt
und der Buchdeckel nicht über den Bücherrücken
hinaus umgebogen werden. Kinder müssen die Bücher
nur mit sauberen Fingern anfassen. Der Entleiher
hat sein Buch zu prüfen und die Beamten auf
etwaige Mängel aufmerksam zu machen, bei der
Rückgabe gilt er nur für entschuldigt, wenn der
Mangel im Buch vermerkt ist. Für das entliehene
Buch bleibt der Lesekarten-Inhaber verantwortlich.
Wohnungsanderungen sind anzuzeigen.
Im allgemeinen Interesse des Lesers ist jedes
entliehene Buch möglichst schnell wieder abzu-
geben. | |
Die Leihfrist beträgt für schöne Literatur 14
Tage, für belehrende Bücher und die übrigen Werke
in der Freihand 4 Wochen, mit Ausnahme der Einzel-
entleihungen, auf die die Bücher nur 4 Tage be-
halten werden dürfen. Für jeden weiteren Tag ist
eine Versäumnisgebühr von 5 Pig. zu zahlen, einerlei,
ob der Leser eine Mahnung erhalten hat oder nicht.
Das in die Bücher gestempelte Datum bezeichnet
den letzten Tag der Rückgabe außer in Rothen-
burgsort.
Verliebene Bücher können auffemer Vorbestellkärte zu
5 Pfennig vorgemerkt werden, die Leihfrist kann schriftlich
verlängert werden. Auswahllisten sind an der Kasse zu kaufen.
Die Karten A, C-G gelten in allen Bücherhallen außer Rothen-
burgsort. — Nur die in Kästen aufgestellten Kataloge ermög-
lichen eine richtige Benutzung der belehrenden Bücher,
Ausgabezeiten: A Kohlhöfen 12—2, 4—8, Mi. 12—2, B
Rothenburgsort D., Do., Sbd., 12—2, 68, Kinder 12-—3, C Mön-
ckebergsfir., 12—8, Mi. 12-—3, D Barmbeck und E Hammerbrook
Mo., Mi, Fr. 12—8, 5—8, F Eilbeck Di, Do., Sbd., 12-3, 5—8
G Eppendorf Mo.-Fr. 12-—3, 5—8, Sbd. 12-3.