Full text: Die Theerfarben-Fabriken der Herren Meister, Lucius & Brüning zu Höchst a. Main, in sanitärer und socialer Beziehung

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249 haben bios eine Schlafstelle und 48 wohnen bei ihren Eltern. Die Fabrik 
selbst besitzt 50 Wohnungen und 51 Schlafstellen, letztere in 8 getrennten 
Zimmern. Von den ersteren befinden sich 10 iin directen Anschluss an die Fa 
brik; die anderen stehen auf einem abgerundeten Terrain nördlich und etwa 
5 Minuten von der Fabrik entfernt an dem Wege von Höchst nach Zeilsheim, auf 
dem sogenannten See-Acker. Die Anlage D 13. gibt einen Situationsplan dieser 
Wohnungen, während die Anlagen D 14. und D 15. Pläne der Bauart der 
Wohnungen darstellen. Die Wohnungen unter sich sind in so fern verschieden, 
als ausser den entsprechenden Nebenräumen eine Parterre-Wohnung (D 14) zwei 
Zimmer und 1 Küche, eine Wohnung (D 14) über eine Stiege 2 Zimmer, 2 Dach 
kammern und 1 Küche und jede Wohnung (D 15) zwei Zimmer. 3 Dachkammern 
and 1 Küche enthält. Bei diesen Wohnungen war man bestrebt, eine möglichste 
Trennung der Familien durchzuführen, derart, dass jede Familie ihren eigenen 
Eingang und vollständig abgeschlossene Wohn-, Keller- und Speichorräume hat. 
Am bessten hat sich in dieser Richtung das sogenannte Mühlhausener System des 
einstöckigen mit ausgebautem Kniestock versehenen Hauses (D 15), welches sich 
la 4 vollständige Wohnungen theilt, bewährt. Sämmtliche Häuser liegen in 
einem Garten von 250 qm Fläche, derart, dass zu jeder Wohnung ein kleines 
Gärtchen gehört. In diesem steht, zu jeder Wohnung gehörend, eine kleine Stal 
lung. Die Aborte befinden sich bei D 15 neben dem Stalle im Garten, bei 
II 14 sind dieselben an die Häuser angebaut; bei allen befinden sich die cemen- 
tirten Gruben im Freien. Die wöchentliche Mietho dieser Wohnungen ist ver 
schieden. Dieselbe beträgt für eine Wohnung in D 1 5 per Woche 3 Mk., für 
eine solche in D 14 in dem unteren Stock 2, in dem oberen Stock Mk. 2.50, 
also im Durchschnitt pro Jahr incl. Stallung und Garten ca. Mk. 150. 
Ein .Mieth-Vertrag über eine solche Wohnung zwischen der Fabrik und den 
Arbeitern liegt als Anlage D 16. bei. 
M ieths-V ertrag. 
D. 1 fi. 
Zwischen der Handelsgesellschaft Meister Lucius und Brüning einer 
seits und anderseits ist am heutigen Tage folgender Miethsvertrag ab- 
fiieschlossen worden : 
§• 1. Die genannte Handelsgesellschaft vermiethet vom 18.. 
^^an die Wohnung No. . . . bestehend aus 
sowie den zu diesem Hause gehörigen Garten für die vereinbarte Summe von 
* Mark per Jahr oder per Woche gegen eine beiden Theilen 
joder Zeit freistehende 14 tägige Kündigung. 
§. 2. Der wöchentliche Miclhbetrag wird am Ende jeder Woche bei der 
Ablöhnung in Abzug gebracht. 
§• 3. Mietber bekennt, die Wohnung in gutem, baulichem Zustande erhal- 
lon zu haben, versjtricht dieselbe reinlich zu halten und kommt für alle Beschä 
digungen auf, ausser für den gewöhnlichen Verschleiss. 
§• 4. Der Miether hat kleine Reparaturen, z. B. das nöthige Ausweisen 
wod Tapezieren, Versetzen und Putzen derOefen, die Wiederherstellung verdor- 
oner Schlösser und Beschläge, zerbrochener Fensterscheiben und dergl. auf seine,
	        
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