Die grundsätzlich falsche Einstellung des Gesetzentwurfes 17
so suchen sie meistens doch unbedenklich den Voraussetzung dafür ist vor allem, daß der
leistungsfähigsten Lieferer auf den Preis der geschützte Preis angemessen ist. Durchaus
weniger leistungsfähigen herabzudrücken und unrichtig ist es, anzunehmen, daß die von
den billigsten überhaupt vorhandenen Preis den schützenden Firmen abgegebenen Angebote
herauszuschinden. Ja, es kommt gar manchen nur als Scheinangebote zwecks Irreführung des
Einkäufern nicht darauf an, dabei auch von Ausschreibenden anzusehen seien. Die schützen-
der Wahrheit abzuweichen, um den Verkäufer den Firmen haben selbst schon ein großes Inter-
einer Firma in den Glauben zu versetzen, daß esse daran, bei den Abnehmern nicht den
seine Konkurrenz noch billiger und günstiger Eindruck entstehen zu lassen, daß sie teurer
angeboten habe. Solchen Machenschaften der und weniger leistungsfähig seien als die ge-
Abnehmer, die manchmal geradezu als Betrugs- schützte Firma. Die Aufschläge, die die
versuch angesehen werden könnten, ist durch schützenden Firmen machen müssen, damit
gerichtliche Verfolgung nicht beizukommen. überhaupt ein Schutz wirksam wird, halten
Das einzige praktische Mittel, um eine sich daher durchweg in niedrigen Grenzen
gewisse Milderung und Ordnung des von wenigen Prozent. Diese Aufschlä-
Wettbewerbes herbeizuführen, ist für ge finden ihre Begründung darin,
die meisten Zweige der Fertigindustrie daß geringe Schwankungen in der
die Fühlungnahme der Lieferer unter- Ansetzung eines sachlich vertiret-
einander und gegenseitige Unterrich- baren Gewinnzuschlages zugestanden
tung und Verständigung über Preise werden müssen und daß die schützen-
und Lieferbedingungen. den. Firmen. im Verhältnis zur ge-
schützten Firma in der Regel besser be-
schäftigt sind und daher.nicht in so
4. Die Berechtigung von ordnungsgemäß durch- hohem Maße Wert darauf legen müssen,
geführten Schutzverfahren. für das gerade vorliegende Geschäft
Es ist auch durchaus unberechtigt, sogenannte den Auftrag zu erhalten. .
Schutzverfahren unter allen Umständen als Es ist auch falsch, anzunehmen, daß die
etwas Bedenkliches oder gar Verwerfliches zu Schutzverfahren darauf ausgingen, gerade das
verurteilen. Angebot der Firma, für die der Abnehmer vor-
Zu bedenken ist, daß die Vorteile der Syndi- aussichtlich „eine Vorliebe hat, zu verteuern.
zierung und Vertrustung zum großen Teil sich Im Gegenteil ist es bei den von Verbünden
aus der geordneten Verteilung der Beschäftigung LEN Schutzwerfahren gewöhnlich üb:
ergeben, die die Syndikate und Trusts inner- ich, daß die Firmen, deren Abnehmer der be-
halb ihrer Werke vornehmen können. Auch für treffende Kunde bisher war, in erster Linie
die nichtsyndizierungsfähige Fertig- BE auf Schutz haben. Es soll den
industrie ist die Regelung der Be- irmen möglichst ihr Kundenbesitzstand
schäftigung von großer Bedeutung, erhalten hlesber:
und das wesentlichste Mittel, sie hier Unzutreffend ist auch eine häufig anzutref-
zu erreichen, ist, die Vergebung der fende Annahme, als ob bei Schutzverfahren
Aufträge bei den Abnehmern durch nur die geschützte Firma den Auftrag annehmen
Schutzofferten zu beinflussen. dürfe. Durchweg können auch die schützenden
Wenn die Anwendung des Schutzverfahrens Firmen die Aufträge A Schnizpreis und unter
h iu Tan Einhaltung der vereinbarten Zahlungs- und
nicht willkürlich, sondern nach vernünftigen Lieferbe din unden hereinnehmen
Regeln gehandhabt wird, die auf die berechtigten SS i
Interessen der Abnehmer entsprechend Rücksicht Die beteiligten Lieferfirmen werden durch die
nehmen, so liegt das Schutzverfahren auch im Schutzverfahren auch keineswegs der Notwen-
Interesse der Abnehmer und der Allgemeinheit. digkeit überhoben, ihre Leistungsfähigkeit auf
In diesem Rahmen hat bisher auch das voller Höhe zu halten. Denn es werden ja keine
Reichsgericht die Schutzverfahren in Aufträge erteilt, sondern es wird nur die Aus-
ständiger Rechtsprechung als erlaubt sicht auf eine Auftragserteilung gegeben. An
angesehen (Entscheidung vom 1. April 1913, und für sich sind schon die Maschinen- und
VI. 46/18, vom 9. Juli 1914, IV. 146/15, III. Apparate-Industrie viel zu kompliziert, der Wett-
219/15, vom 10. Dezember 1925.) bewerb viel zu heftig und die Firmen viel zu