Full text : Stellungnahme des Vereins Deutscher Maschinenbauanstalten zu dem Artikel II des Entwurfs eines "Gesetzes zur Förderung des Preisabbaues" betr. Massnahmen gegen Ringbildung

Die Einzelbestimmungen des Gesetzentwurfes 11
private Stellen mit den Ausschreibungen be- Bei entsprechender Auslegung werden jedenhördlichen
 Bedarfs beauftragt werden, wie es falls auch ganz allgemeine Richtlinien, Empfehhäufig
 geschieht. lungen und dergl., die von den Verbänden ausgegeben
 werden, aber niemanden bindend ver-3.
 Die geringste „Unrichtigkeit“ oder „Unvoll- pflichten, unter die- Meldepflicht fallen.
ständigkeit“ der Angaben 7 veren Welche ungeheuerliche praktische Belastung
Strafen bedro kommt dabei für jede Verbandsfirma heraus!
Nach dem Wortlaut des A 3 ist Die Meldungen sind so in sehr vielen
in allen Fällen von Verständigt e18e, Fällen praktisch überhaupt undurch-Lieferbedingungen
 uSW. die vd gabe führbar und mit Rücksicht auf die zivilaller
 Einzelheiten erforderlich ES und strafrechtlichen Folgen eines Mansich
 um Verbandsvorschriften ucht gels jedenfalls derart gefährlich, daß sie
für den Kinzelfall, sondern lten. es den Firmen gründlich verleiden wer-Daß
 etwa die Angabe des | Ver- den, noch Verständigungen zu schließen
bandes, zu dem die Firma . igen und Verbänden anzugehören.
würde, wie man nach der Be dem
Gesetzentwurf annehmen kön Yom
Gesetzentwurf selbst nicht | 4. Die Forderung der Angabe der Beteiligten
Wie unendlich dehnbar M der . an Cine Verständigung:
Begriff der » Vollständigkeit « gen! Diese Forderung gilt nach dem Wortlaut
T . S ; des Gesetzentwurfes auch für Mitglieder von
Die Vereinbarungen der Fird inde Verbänden, und sie wird sich hier besonders
beziehen sich z. B. vielfach a das übel auswirken. Der Ausschreibende hätte zwar
erste Angebot, sondern auch‘ den nach dem Gesetzentwurf nur das Recht auf die
anschließenden Verhandlungeg ıgen Angabe derjenigen Verbandsfirmen, welche sich
Zugeständnisse. Gelten solch gen, an der Ausschreibung beteiligen. Aber diese
die sich an eine ‚Ausschreit Ben, sind bei den meisten Verbänden, bei denen die
noch als Bestandteile der Au Auftragsmeldepflicht nicht üblich ist, vorher
In vielen Verbänden der und nicht bekannt. Es kann doch unmöglich
Apparateindustrie sind sehr Ver- verlangt werden, daß bei jeder Ausständigungen
 über das Sche: Art schreibung das Verzeichnis aller‘ Verder
 Preiskalkulationen in j8 beit bandsmitglieder beigefügt wird! Nach
und an Hand von ‚eingehe ıgen dem Gesetzentwurf aber müßte z. B. eine Firma,
und Druckschriften ausgearb Zu die die vom Verein Deutscher Maschinenbau-Anwelchen
 Konsequenzen wür haus stalten als Richtlinie aufgestellten Preisberechmögliche
 Auffassung führen, Iche nungs- und Zahlungsbedingungen benutzt, die
Unterlagen | mit angegeben fügt rund 2800 dem Verein mittelbar und unmittelwerden
 müßten. bar angehörenden Firmen angeben, deren Ver-Andere
 Verbände führen n Auf- zeichnis sich zudem durch Ein- und Austritte
klärungen innerhalb der beteilı iber ständig verändert.
die gestellten Preise und Be rch. Esist mehr als überflüssig und kommt
Diese Aufklärung wirkt sicl wach einer drangsalierenden Verfolgung der
aus. Ihr Verschweigen würd den Lieferer und insbesondere der Verbände
Besteller um Geld und Ehre nen. und Kartelle gleich, wenn jeder be-Nach
 der Begründung des rfes liebige Ausschreibende über die ebenist
 sogar unter »Verständigun eine falls unbedingt abzulehnende Meldung
in mündlicher oder schriftliche ick- des sachlichen Inhalts der Verstänlich
 getroffene Vereinbarung, ein digungen hinaus auch noch die Angabe
„Verhalten«-zu verstehen; len der Namen der weiteren Beteiligten vererkennen
 läßt, im beiderseitigen iimvernehmen langen darf.
zu handeln«.‘ Dieses »Verhalten« wäre im Die Forderung, seine Berufsgenossen gleich-Zweifel
 also auch meldepflichtig. Was ist aber sam zu verraten und sie den Zwangsmaßnahmen
unter dem Begriff »Verhalten« juristisch über- oder dem vermehrten Drucke der Besteller aushaupt
 zu verstehen? zusetzen, ist auch unmoralisch,
            
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