Bei der Berechnung des Reichswirtschaftsministeriums ist ein Absatz von
12 Millionen Doppelzentner Reinkali zugrunde gelegt, während Kalisyndikat
und Kaliprüfungsstelle mit einem Absatz von 11 Millionen für das Jahr 1926
rechnen. Wenn in diesem Jahre auch nur mit einem Absatz von 11 Millionen
Doppelzentner gerechnet wird, so sind doch die vom Kalisyndikat errechneten
„engeren Selbstkosten" äußerst hoch gegriffen. Der Unterschied zwischen dem
Rechnungsergebnis der Kaliprüfungsstelle und dem des Reichswirtschaftsmini-
steriums ist nicht sehr groß. Bei beiden Berechnungsarken muß von der
Voraussetzung ausgegangen werden, daß die vom Kalisyndikat angegebenen
Nettoerlöspreise, die den Berechnungen zugrunde gelegt wurden, auch tat-
sächlich stimmen. In den Netktoerlöspreisen ist der Rabatt für den Handel
nicht enthalten. Der Lohnanteil ist bei den engeren Selbstkosten mit 3,50 Mk.
für den Doppelzentner Reinkali berechnet.
Von den in der vorstehenden Tabelle enthaltenen Überschüssen müssen
nachstehende Aufwendungen gedeckt werden: (Auch hier sind die drei in Frage
kommenden Körperschaften zu verschiedenen Ergebnissen gekommen.)
. smt prsfüüsäie “iragtt"
. el. .f.
Abschreibungen . .. . . „ 3,26 2,18 1,50
Quotenentschäödigung . . . 1,18 1,12 1,12
Zinsen für Dawesobligationen . 0.28 01.28 0,28
Zinsen für engl. Anteihe . . . i.07 2.07 1,85
Insgesamt | 6,79 5,65 4,75
Nach den Berechnungen des Syndikats ergibt sich nach Abzug der
engeren Selbsstkosten ein Überschuß von 5 Mk., dem Aufwendungen in Höhe
von 6,79 Mk. gegenüberstehen. Demnach setzt das Syndikat bei jedem
Doppelzentner Reinkali 1,79 Mk. zu. Die Berechnungen der Kaliprüfungs-
stelle gehen gewissermaßen in Null auf, während das Reichswirkschaftsmini-
sterium bei jedem Doppelzentner Reinkali nach Abzug sämtlicher Unkosten
einen Reingewinn von 1,31 Mk. errechnet. Um den Kaliindustriellen entgegen-
zukommen, hat das Reichswirtschaftsministerium die von der Kaliprüfungs-
stelle errechneten engeren Selbstkosten von 7,59 Mk. als mittlere Grundlage
angenommen, während es an seinen übrigen Berechnungen festhält. S e lb st
auf dies er Grundlage errechnet das Reichswirtschafts-
ministerium immer noch einen Reingewinn von 0,92 Mk.
für je d en Dopp elz entn er Reinktal:i.
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