end gültig hinnehmen und daraus die Folgerung einer Preiserhöhung ziehen
kann, müssen in ganz anderer Weise als dies bisher geschehen ist, Veweise für das
Mißlingen erbracht und die Gründe hierfür aufgedeckt werden. Der Rationali-
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zesses unausbleiblich auftreten, Maßnahmen zu ergreifen, die erst bei einem end-
gültigen Mißlingen möglicherweise in Erwägung gezogen werden könnken, würde
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Maßgebend für die GR ist weiter die Erwägung, daß durch eine
Preisssleigerung wahrscheinlich eine Verringerung des Absatzes und damit eine noch
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mir ausgesprochene Beanslandung des Preiserhöhungsbeschlusses wird innerhalb der
im § 91 der Ausführungsbeslimmungen zum Kaliwirlschaflsgesehß vorgesehenen Frisl
von zwei Wochen herbeigeführt werden."
Die Beanstandung ist auch fristgemäß vom Reichswirtschaftsminister aus-
gesprochen und damit die vom Reichskalirat beschlossene Preiserhöhung außer
Kraft gesetk. Der Reichswirtschaftsminister gab den Kaliindustriellen zu ver-
stehen, daß eine Preiserhöhung für Kalisalze einer Unterstützung der Industrie
aus Mitteln der Allgemeinheit gleichkäme. Wir als Arbeitnehmer dagegen
stehen genau wie der Reichswirtschaftsminister auf dem Standpunkt, daß eine
Preiserhöhung eine Verminderung des Absatzes herbeiführen würde, was in
Rücksicht auf die deutschen Ernkeerträge und die Lage des Arbeitsmarktes
verhindert werden muß. .
Man darf annehmen, daß der Reichswirtschastsminister Dr. Curtius über
die Verhältnisse in der Kali-Industrie sehr gut unterrichtet ist. Er war früher
im Wintershall-Konzern tätig und wurde aus dem Kalisyndikat als Reichs-
wirtschaftsminister berufen. Wenn also sselbst ein bürgerlicher Minister und
Kenner der Industrie die beantragte Preiserhöhung ablehnt, können die
Arbeitnehmervertreter des Reichskalirats unmöglich für höhere Preise ein-
treten. Auch wir sind der Ansicht, daß die wirtschaftliche Lage der Kali-
Industrie bei weitem nicht so trostlos ist, wie sie das Kalisyndikat hinzustellen
beliebt.
Es soll von uns auch zugegeben werden, daß sich die Gessamkeinnahme des
Kalisyndikats gegenüber der Vorkriegszeit vermindert hat. Im Jahre 1913
wurden die Einnahmen mit 202 484 596,00 Mk. angegeben. Wenn das Kali-
syndikat für das Jahr 1925 einen Nettoerlös von 13,26 Mk. für den Doppel-
zentner Reinkali angibt, so beträgt die Nettogesamteinnahme 162 502 581,00
Mark. Rechnet man dazu den Händlergewinn mit 17 Prozent, welcher in
der Summe für das Jahr 1913 enthalten ist, so ergibt sich für das Jahr 1925
eine Brutkoeinnahme von 179 047 259,00 Mk. Gegenüber dem Jahr 1913 ist
somit eine Mindereinnahme von 23 437 697,00 Mk. = 11,6 Prozent zu ver-
zeichnen. Diese Mindereinnahme ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, daß
die heutigen Auslandspreise bedeutend unter den Inlandspreisen liegen. Der
Mindereinahme steht aber immer noch die Taksache gegenüber, daß auf den
Werken eine Senkung der reinen Produktionskossten in einzelnen Fällen bis
zu 90 Prozent durchgeführt ist. Selbst dem Kaliblock ist es im vorigen Jahre
möglich gewesen, die Betriebskosten um durchschnittlich 50 Prozent zu senken.
Die Mindereinnahme von 11 Prozent dürfte dadurch bei weitem ausge-
glichen sein.
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