Full text: Rationalisierung und Wirtschaftlichkeit in der Kali-Industrie

Im allgemeinen volk s wirt scha f tlichen Inter esse muß 
eine Hera bse z ung d er Kalipr eise ges or d ert wer den, da- 
mit der Verbrauch an Kalisalzen in Industrie und Land- 
wirtschaft ge steig er t wi r d. Die deutsche Landwirtschaft ist noch weit 
davon entfernt, das Höchstmaß an Kaliverbrauch erreicht zu haben. Die 
Steigerung des Verbrauchs an Kali liegt sowohl im Interesse der vermehrten 
Beschästiqungsmöglichkeit der Arbeiterschaft als auch im Interesse gesteigerter 
Nahrungsmittel-Erzeugung. 
Di e Raktionalisierung d er Kali- In d u str i e muß si ch a u s- 
wirken in h öh er en Lö h n e n. Nur durch eine Höherstellung des außer- 
ordentlich niedrigen Lohnniveaus der Kaliarbeiter kann der eigentliche Zweck 
aller volkswirtschaftlichen Betätigung erreicht werden: die ausreichende Ver- 
sorgung aller an der Produktion beteiligten Menschen mit Lebensgütern. 
Di e Rationalisierung in der Kali-Industrie muß sich 
auswirken in einer kürzeren Arbeitszeit der Kali- 
arbeiter. Es ist ein volkswirtschastlicher Widersinn, daß in der rationali- 
sierten Industrie eine zwölfstündige Arbeitsschicht tarifvertraglich festgelegt ist. 
Die Rationalisierung und Betriebskonzentration in der Kali-Industrie hat 
bis jetzt der Arbeiterschast nur schwere soziale Nachteile gebracht. 
Es darf nicht angehen, daß den Nutzen der Rationalisierung lediglich 
eine kleine Zahl großkapitalistischer Spekulanten einheimst. Die Rationali- 
sierung muß der gesamten Volkswirlschaft zugute kommen, vor allen 
Dingen muß sie eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen bringen. 
Die Arbeiter der Kali-Industrie mögen aus den Vorgängen, die mit der 
Rationalisierung und der Betriebskonzentration in Verbindung stehen, die 
notwendige Lehre ziehen. Sie haben es erfahren, wie ihnen durch willkürliche 
Stillegungen ihre Existenz genommen wurde, wie sie der Not der Arbeits- 
losigkeit ausgesett wurden. Sie haben nur einen Weg, die nachteiligen sozialen 
Wirkungen der Rationalisierung aufzuheben: 
Das ist der Zu s ammenschluß in der gew erk schaftlich en 
Organisation! 
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