Die durch wüste Spekulation hervorgerufene Überproduktion an Kali-
werken drohte eine furchtbare Krise in der Kali-Industrie hervorzurufen. Der
Staat mußte durch das „Gesetz über den Absatz von Kalisalzen* vom 28. Mai
1910, welches die Zw an g s s y n dizierung d er Kali-Industrie
brachte, helfend eingreifen.
Bei den Beratungen zu diesem Gesetentwurs im Reichstag ist haupt-
sächlich von der sozialdemokratischen Fraktion schon damals darauf hingewiesen
worden, daß viel zuvi el Ka liw e r k e vorhanden seien, und daß im Gesetz
Maßnahmen getroffen werden müßten, die eine weitere Errichtung von Kali-
werken verhindern. Auch der bürgerliche Abgeordnete G ot h ein hat schon
damals festgestell, d a z 30 Kaliw erke gen üg en, um d en g e sa mk en
W eltbedarf an Kalisalzen zu d e < e n. Ein Jahr später, im Jahre
1911, finden wir die Ausführungen Gotheins in einem Geschäftsbericht der
Ascherslebener Kaliw erk e bestätigt. Es heißt dort u. a. wörtlich:
« + . . . Selbst wenn man berücksichtigt, daß der Absatz des Jahres 1911 um
rund 800 000 Doppelzentner reines Kali gegen 1910 gestiegen ist und man auch für
die Zukunst mit einer weiteren Absatzssteigerung rechnet, so würden doch auf
absehbare Zeit zirka ze h n lei stung s fähig e Do pp e lw erke, also zirka
30 Sch achtanla g en, leicht genügen, um den. gesamten Kali-
bed arf der ganzen Welt zu d ecken. Anstatt dessen besitzen wir
heute mehr als das Dreifache an Schächten in der Kali-
In dustrie, für deren Anlage über. eine. Milliarde Martt
angewendet sein dürften, währ end derselbe Erf olg mit einem
Auf wande von vielleicht der Hälfte d er Summe hätte erreicht
werden können. Die Millionen, die jett unnötigerweise für neue Schacht-
anlagen verausgabt werden, könnten anderen wirtschaftlich wichtigen Aufgaben
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arbeiten geleistet sind, vielleicht nie in Betrieb genommen
b z w. in ihret vollen Leistungsfähigkeit hetrieben w erden. So
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Danach hätten also zirka 30 Werke einen Absatz von durchschnittlich zehn
Millionen Doppelzentner schon damals bewältigen können. Sonderbarerweisse
waren aber vor einigen Jahren noch Kali-Industrielle der Ansicht, daß die Zeit
gar nicht mehr so fern sei, wo die jet vorhandenen Werke für die Belieferung
des Weltbedarfs nicht mehr ausreichen würden. Diese Industriellen dürften
ihre Ansicht darüber in der letzten Zeit sehr gründlich geändert haben.
Bei der Kaligesetgebung im Jahre 1910 waren dem Kalisyndikat 62 förder-
fähige Werke angeschlossen und zirka 35 im- Abkeufen begriffen. Durch im
Gesetz vorgesehenen Zwang mußte jedes neu entstehende Werk dem Syndikat
beitreten, wodurch den Werken von vornherein ein bestimmter Anteil am
Absatz gesichert war. Mit der stetigen Zunahme der Werke hielt der Absatz
nicht gleichen Schritt, so daß der durchschnittliche Absatz des einzelnen Werkes
immer geringer wurde. Die technischen Anlagen auf den älteren Werken
konnten nicht ausgenutzt werden, was zur Verteuerung der Produkttion führte.
Wenn einzelne Firmen die Anlagen des zuerst geteuften Werkes voll aus-
nutzen wollten, waren sie gezwungen, den Weg zu beschreiten, der im Geschäfts-
bericht der Kaliwerke Aschersleben gezeigt wurde: Sie errichteten
üb erflüssige W erke.
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