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dieser Form nicht als ein Weg zur Lösung der Schwierig-
keiten angesehen werden können.
$ 7. Zeitstudien und Arbeitsauffassung.
Ehe nach der Kritik des vorliegenden Materials darge-
stellt werden kann, was Sinn und Aufgabe solcher Zeit-
studien speziell für unsere Problematik sein muß, ist die
Auffassung der Arbeit, die sich aus dem geschilderten
Charakter der Zeitstudien und aus ihrer Verwertung er-
gibt, einer kritischen Untersuchung zu unterziehen; sie führt
darüber hinaus zugleich zu der Bestimmung des wirklichen
Tatbestandes der Arbeit im Hochofenbetriebe. Die Methode
der Beobachtung der Arbeitsfunktionen, für die der Begriff
„reiner Arbeitsdienst“ geprägt wurde, und ihre Bezeichnung
als „eigentliche Arbeitsleistung“ 1), läßt erkennen, daß
unter Arbeit die rein körperliche Arbeit, die „Handarbeit“,
verstanden, daß also diese allein als eigentliche Leistung
gewertet wird, während der Beobachtungsdienst kaum noch
dazu gerechnet, geschweige denn die Arbeitsbereitschaft
überhaupt dafür in Betracht gezogen wird. Nach Form
und Inhalt findet sich ganz die gleiche Auffassung der
Arbeit in anderen Erhebungen oder Denkschriften, die dem
Verfasser über Hüttenwerke des Ruhrgebiets sowie Mittel-
deutschlands und Oberschlesiens zugänglich waren, wo in
gleicher Weise ausschließlich die Handarbeit oder die kör-
perliche Anstrengung zum Maßstab der Leistung des Hoch-
ofenarbeiters gemacht wird.
Nun ist es an sich schon „so oBerflächlich wie nur
möglich“, angesichts der Tätigkeit des Industriearbeiters
„von »Handarbeit« zu reden, von »körperlicher Arbeit«“. „Nie
betätigt sich die Hand, ohne mindestens einer Aufmerk-
samkeit der Sinne bedürftig zu sein“ ?). Ferner führt
_ 2) Diese Begriffe sind der Denkschrift des Hüttenwerkes entnommen.
*) v. Gottl-Ottlilienfeld, Arbeit als Tatbestand des Wirtschafts-
lebens, „Arch. f. Sozialwissenschaft und Sozialpolitik“, 50. Ba., 1. H.
S. 308, Tübingen 1922.