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Gichter und Schmelzer, die auch im Mittelpunkt der Zeit-
studien der Betriebsleitung standen.
Deren Tätigkeit ist gleich allen sonstigen Vorgängen
mechanischer und chemischer Art eingegliedert in die
„Wirkungsfolge, die einen. Betrieb ständig durchströmt“.
„Diese Folge wiederkehrender Wirkungen kraft eigener
Wirkung speisen zu helfen“ !), darin besteht das ganze
Handeln z. B. der Gichter auf der Gichtbrücke und in Ab-
hängigkeit davon der Koks- und Kalksteinlader auf der
Hochofensohle. Ebenso ist das Tun und Treiben der
Schmelzer auf der Arbeitsbrücke lediglich „als Zutat zu
dieser Wirkungsfolge“ zu verstehen. „Ganz und gar un-
selbständig zu sein, bei seiner fortwährenden Wiederholung,
ergibt den ersten Wesenszug dieses Handelns“, als dessen
zweiten wir „das Bruchstückhafte, Fragmentarische“ seiner
Art bestimmen können; denn zur Erfüllung des grund-
sätzlich einzigen Zweckes, auf den jeder Werkbetrieb aus-
gerichtet ist, zur Herstellung eines Produktes, hier also
des Roheisens, steuert die Tätigkeit der Gichter durch die
Beschickung im Verlauf der Wirkungsfolge „stets nur
wiederkehrende Teile“ bei.
Im Hochofenbetrieb liegen also bei Beschickung und
Abstich typische Formen des „betriebsgerechten
Handelns“ vor, „das mit seiner ganzen Eigenart den Betrieb
bejaht, in dem es selber in stetem Einerlei verläuft“, ein
Handeln, dessen Träger in der vollen Betriebsgebundenheit
stehen. T
Zu diesem betriebsgerechten Handeln, das durch den
Betrieb beherrscht wird und jener „ausführenden Arbeit“
gleichzusetzen ist, tritt in scharfen Gegensatz das „be-
triebsgestaltende Handeln“, das über den Betrieb
herrscht.‘ Dieses betriebsgestaltende Handeln hat es mit
*) Diese und die folgenden Zitate und Begriffe sind dem zitierten
Aufsatz von v. Gottl-Ottlilienfeld (vgl. S. 16, Anm. 2) entnommen.