Object: Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

(A) 
Frankreich besaß nach dem Kriege eine Flotte, die infolge der Kriegsverluste gegenüber der Vorkriegs- 
zeit stark verringert und außerdem sehr veraltet war, da während fast 10 Jahren die Bestände nicht durch 
Neubauten aufgefrischt worden waren. Als nach dem Kriege wieder ein Neubauprogramm in Angriff ge- 
nommen werden konnte, wurde bei den schwierigen finanziellen Verhältnissen das Hauptgewicht auf den 
Ausbau der leichten Einheiten, insbesondere der U-Boote gelegt. Obgleich jedoch Regierung und Parlament 
die Dringlichkeit gleichermaßen betonten, wurde die Erneuerung der Flotte in den ersten Nachkriegsjahren 
verhältnismäßig langsam betrieben, bis durch die Kämpfe in Marokko sowie durch die drohende italienische 
Konkurrenz und die damit akut werdenden Fragen der Sicherung des überseeischen Truppentransports 
das Interesse für die Marine von neuem geweckt wurde. 
Das umfassende französische Neubauprogramm beruht auf folgenden Gesetzen: 
Kosten 
1. I. Abschnitt des Programms, Gesetz vom 18. April 1922 in Millionen fr 
Schiffe .....0000.7 +77 arte ea Tr as ABA en ea A Fa We eh 200 800 
A EN er 155 
Insgesamt .... 935 
2. Il. Abschnitt, 1. Hälfte des Programms, Gesetz vom 12. April 1924 
Schiffe +..... 40717 r as nr r Anna aA AKA Reed are 347 
ATtileNe ee A a A art anal 90 
Insgesamt .... 437 
3. II. Abschnitt, 2. Hälfte des Programms, Gesetz vom 13. Juli 1925 
Scheer RR RE IT N Eh mr 688 
Attillehe er rr ra l n re KR 144 
Insgesamt ./... 832 
1. Bauprogramm von Unterseebooten, Gesetz vom 30. Juni 1923 und Gesetz 
von 1926 
Schiffe. EEE FE SEE UL 168 
Art RE RN a SE 7 
Insgesamt ..,. 175 
Gesamte Kosten des Bauprogramms .... 2379 
Auf die einzelnen Etatsjahre verteilt sich dieses Bauprogramm, an dessen Ausführung die Privatindustrie 
zu etwa 40 vH beteiligt ist, nach den Ausweisen im Anhang zum Etat für 1926 wie folgt: 
1922 1923 1924 1925 1926 1927 1928 1929 1980 IPs 
gesamt 
in Millionen fr. 
1. Ges. v. 18.4.1922... 231 2837 182 34 ; 935 
3» 30.6.1928... 37 36 23 6 — - — 113 
3. » »12.4. 1924 105 159 134 2 — — 437 
4. >» 43.7.1925. 11 122 243 258 174 24 832 
Bi 3 2 AI 2 20 24 14 2 62 
Gesamterfordernis .. 30 232 284 389 488 437 305 188 26 2300 
Für die Ausgestaltung der französischen Flotte, insbesondere hinsichtlich des Neubaues, ist der Washing- 
toner V ertrag von Bedeutung. Dieser fiel nach französischer Auffassung!) deswegen für Frankreich sehr 
ED aus, weil es ohne ein feststehendes Flottenbauprogramm in die Verhandlungen eingetreten war. 
N OR lamals zustande gekommenen Vertrage ist die Gesamttonnage der französischen Marine auf die 
gleiche öhe wie die Italiens festgesetzt. Außerdem darf Frankreich wie auch Italien vor 1928 kein neues 
Linienschiff auf Stapel legen. 
DR die Bemühungen Großbritanniens, auch für die leichten Streitkräfte, insbesondere für die Untersee- 
) nn. Bi NEN Rüstungsbeschränkung festzusetzen, ist Frankreich nicht eingegangen, sondern 
egt zur ) nd ennigung der Flottenverstärkung und mit Rücksicht auf die nach französischer Auffassung 
unzureichende Quote (die sich nur auf die schweren Streitkräfte bezieht), die beim Washingtoner Abkom- 
men erzielt wurde, gerade besonderen Wert auf den Ausbau der Unterseebootflotte. 
*\ Berichterstatter Raiherti in den Senatsverhandlungen vom 16. Anril 1926 
1RF
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.