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der einer Nation, ist folgender: 1) der angelegte Reichtum
an Land, Gebäuden etc.; 2) der Geldreichtum, zu
dem »kursierende einen inneren Wert habende (besitzende)
Wertzeichen« gehören; 3) der schwebende Reichtum,
welcher »alle verzehrbaren Dinge« in sich schließt, und der
wieder: a) der selbsterworbene eines Volkes und b) der
»des Raubes und der Vervorteilung« (Übervorteilung) ist, —
nur von diesem schwebenden Reichtum rühre das
Nationaleinkommen her; 4) der tote Reichtum: Kostbar
keiten etc. 1 )
Der ganz primitive Charakter des Begriffes vom Kapital,
wie auch seine verschiedenartigen und verworrenen Ein
teilungen, bei denen der nationalökonomische Gesichtspunkt
fast völlig außer acht gelassen ist, sind bei Kankrin desto
merkwürdiger, als er in dieser Hinsicht einen so vortrefflichen
Vorläufer in A. Smith gehabt hatte.
Viel einheitlicher und konsequenter, als die Lehre vom
Kapital, hat Kankrin die Lehre vom Gelde dargelegt, welche
wir jedoch, wie schon einleitend gesagt wurde, in einem
besonderen Kapitel ausführlicher behandeln.
Im nahen Zusammenhang mit der Geldlehre steht
Q- Kankrins Wert- und Preislehre, die er an jene anschließt.
Wir geben die Wert- und Preislehre im folgenden kurz
wieder.
Im Naturzustand gab es nur Gebrauchswerte. Im
Laufe der Zeit, mit dem Fortschreiten der Kultur, sind dann
Tauschwerte entstanden, zuletzt aber auch Geldwerte. 2 )
Der Wert der Dinge wird von Kankrin in den Grund
wert, in den Konsumtibilienwert und in den Wert der
Arbeit eingeteilt.
Unter Grundwert versteht Kankrin den Wert der un
beweglichen »natürlichen Gegenstände, die die Basis der
Produktion« bilden, wie Land und Wasser. Dieser Wert
wird durch den Preis der Arbeit bestimmt, die »zur Urbar-
') Ök. 20. - 2 ) Weltr. 79.