fullscreen: Wirtschaft als Leben

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,Die Herrschaft des Wortes“, 
als die Vollzogenheit aller Handlungen darbietet. Der Blick jener 
Theorie ist gebannt auf den schlichten Vollzug des Handelns. Die 
Begriffe dieser Theorie sind nur Wegweiser des Handelns; nicht zugleich 
Schlüssel für das Verständnis des lebendigen Geschehens um uns. Nur 
in der Tatsache lehrt uns auch diese Theorie das Geschehen besser 
verstehen; im allgemeinen, wie im besonderen. Es wird niemand 
lebendigen Zusammenhang recht entfalten können, wenn er nicht der 
„Technik“ des so zusammenhängenden Handelns gewachsen ist; und 
dafür gibt ihm jene Theorie die letzten Anhaltspunkte. 
Aber wie jetzt besser erhellt, scheiteln gewisse Schemata jener 
Theorie in den Formeln zur Erkenntnis des Alltäglichen. Jeder dieser 
Formeln ist ein solches Schema unterbaut. Lassen sich ja die un 
persönlichen Hergänge im Handeln immer nur aus dem persönlichen 
Gebaren ableiten. So erscheint die Erkenntnis des All 
täglichen an die Theorie des Mutterwitzes gebunden. 
Mit der letzteren kämen gar manche Probleme zur Erledigung, die dem 
unsrigen vorantreten. Auch daran also hängt die rechte Lösung; dann 
erst ließen sich unsere Formeln in voller Schärfe prägen; eigentlich 
aber das, was sie in keckem Griffe vorwegnehmen. Inzwischen aber 
muß, in Ermanglung seiner Theorie, ein steter Appell an den gestalt 
losen Mutterwitz die Lösung unseres Problems in Gang erhalten: 
nichts anderes ist aber jenes Nachfolgen hinter der plattesten Erwägung, 
dem ich bei der Entwicklung unserer Formeln Raum gebe. 
Wie nun der Not das Werten und Werben, so stehen dem Grund 
verhältnis der Macht die Formeln Helfen und Herrschen gegenüber, 
wieder als unpersönliche Hergänge gemeint. Offenbar kann sich ein 
Streben auf doppelte Art in der Wucht seiner Erfüllung erhöhen. Wo 
sich das einzelne Streben im Einklang mit anderen durch das Han 
deln von mehreren zu erfüllen weiß, wird man den unpersönlichen 
Hergang dabei als Helfen kennzeichnen dürfen. Das persönliche 
Gebaren, das solchen Zusammenhang mit sich bringt, kann sehr oft 
als das „Schließen eines Vertrages“ angedeutet werden. Zugleich eine 
Erinnerung, daß alles Denken in dieser Richtung juristisch angekränkelt 
scheint; die Läuterung des nationalökonomischen Denkens wäre also 
hier ein Zwei-Frontenkrieg. 
Wo immer jedoch ein fremdes Streben im Mißklang 
zum eigenen Streben durch das eigene Handeln erfüllt 
wird, tritt Herrschen ein. Ich stelle das fremde Streben als Seele 
des unterliegenden Gebarens hin, weil man beim eigenen Streben zu 
schnell an das Ich denkt. Aber nicht immer erscheint ein Ich als der 
Träger des herrschenden Gebarens. Während umgekehrt immer das
	        
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