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Deutschlands Auslandsanleihen,
schnitt wurden 2 Mill. in Holland durch die Twentsche Bank und
die Amsterdamsche. Bank aufgelegt. Vom zweiten Abschnitt legten
sie 500000 $ auf und übernahmen 250000 $ fest, während
400 000 $ von der Svenska Handelsbanken aufgelegt und 500 000 $
in der Schweiz fest untergebracht wurden. Der Erlös der Anleihe
ist für den Ausbau der staatlich kontrollierten Wasserkraftwerke
bestimmt, der Erlös des ersten Abschnitts außerdem für die Be-
teiligung des Staates am Bau des Rhein-Main-Donau-Kanals sowie
für den Erwerb und Ausbau verschiedener anderer produktiver
Unternehmungen.
Die 3-Mill-$-Anleihe Oldenburgs, aufgelegt von Ames,
Emerich & Co, Federal Securities Corporation und Strupp & Co,
ist eine Serienanleihe, von der am 1. November der Jahre 1926
bis 1945 jährlich ein kumulativ steigender Betrag fällig wird,
also gleichzeitig eine Annuitätsanleihe !). Vorzeitige Kündigung
nach dem 1. November 1930 bis 1. November 1983 zu 103 % zu-
lässig; dann nimmt der Prämienaufschlag jedes Jahr um 4 % ab.
Der Erlös der Anleihe war für den Bau von Schiffahrts- und Ent-
wässerungskanälen und Deichen sowie für den Ausbau der Elek-
trizitätsversorgung in Oldenburg, Delmenhorst, Idar und Varel
bestimmt.
Von der badischen 40-Mill.-sfr.-Anleihe sind nur 25 Mill.
in der Schweiz selber aufgelegt, und zwar durch die Schweizerische
Kreditanstalt, die Basler Handelsbank, die Aktiengesellschaft Leu
& Co, die Eidgenössische Bank A.-G., die Schweizerische Bank-
gesellschaft und das Comptoir d’Escompte de Geneve. 10 Mill.
wurden von der Nederlandsche Handel-Maatschappij, Pierson
& Co, R. Mees & Zoonen übernommen, davon 7 Mill. zur Zeichnung
aufgelegt. 5 Mill. wurden in sonstigen europäischen Ländern fest
untergebracht. Die Bezahlung von Kapital und Zinsen erfolgt
in Holland zu einem festen Umrechnungssatz von 48 cents je
schweizer Franken. Zur Tilgung der Anleihe stellt der badische
Staat zum 31. März der Jahre 1927 bis 1934 je 1 % des Anleihe-
betrages als Tilgungsfonds zur Verfügung, von 1935 ab 2 %, das
sind 400 000 sfr. bzw. 800 000 sfr. Dieser Tilgungsfonds wird zum
Ankauf von Anleihestücken zu höchstens pari verwendet; soweit
ein Ankauf nicht gelingt, erfolgt eine Auslosung zum folgenden
30. September. Es werden also bis 1934 jährlich mindestens
400 000 sfr., bis 1945 jährlich mindestens 800 000 sfr. getilgt, und
im Jahre 1946 wird der Rest mit 28 Mill. sfr. fällig. Verstärkte
Tilgung ist ab 31. März 1931 mit sechsmonatiger Voranzeige zu-
lässig, bis 31. März 1936 zu 101 %, dann zu pari. Der Erlös der
Anleihe dient für folgende Zwecke: Beteiligung des Badenwerks
mit 7.5 Müll. sfr an einer schweizerischen Gesellschaft. die in Ver-
„. *) Die Emissionskurse der einzelnen Serien vgl. Anhang Tab. 2. Die
Tilgungsbeträge sind im Prospekt angegeben.