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Btaltungon nach solchen Gesichtspunkten zu gruppircn. Die
wirklichen Gebilde der Theorie sowie die seetenmassigen
Miniaturvcrsuche, um welche es sich handelt, sind sich meist
selbst so wenig klar gewesen, dass sie jenen Punkt gar nicht
o-chörig entschieden haben. Nur wo man überhaupt auf der-
artio-e Thorheiten gänzlich verzichtete, entging man auch einiger-
nm^s^d^ u^An^^ükmng imvmnm^^dmn
Verworrenheit. Die Natur der Verhältnisse hat glUcklicher-
weise dafür gesorgt, dass theoretische Klarheit und praktmehe
Durchsichtigkeit der Gestaltungen in der Richtung auf die halb-
Gommunistischen Missgebilde gar nicht möglich ist. Eiyoller
und ganzer Communismus lässt sich nun zwar gleich einer
Diction in ziemlich festen Umrissen vorstellen; aber hier ist
die Verwirklichung in grösserem Maassstabe und nach dem
Rüde der gewöhnlichen rohen Anschauungen innerhalb der
(Zivilisation eine unbedingte Unmöglichkeit. Es bleiben daher
für die communistischen Bestandtheile irgend welcher Theorien
oder Associationen nur die Nebelhaftigkeiten und Verschleie-
ruimcn übrig. In den entsprechenden Phantasiebildcrn wissen
die ^Urheber nicht, was sie in Rücksicht auf die strengem
Rcchtsbegriffe von Eigonthum und Ehe eigentlich verzeichnen,
und in den Kinderspielen der zugehörigen Ausführungsversuche
haben sie wiederum kein deutliches Bewusstsein von den Rechts
beziehungen, nach denen die betreifenden Gemeinschaften ihre
Verhältnisse ordnen. Eine relative Anarchie ist daher auch
regelmässig das Schicksal dieser socialen Verbildungen gewesen.
Von iener Einhüllung der wichtigsten Beziehungen in unklare
Vorstellungen kann man sich einen Begriff machen, wenn man
bedenkt, wie es den Juristen zu ergehen pffegt, wenn sie bei
der Prüfung eines Gegenstandes nach Maassgabe ihrer schär
feren Auffassung von ungebildeten Auslassungen abhängig
werden WennnunschondieMenschenimgewöhnlichenLauf
der Dinn-o die Rechtsverhältnisse, die ihnen nicht ganz geläuhg
sind, mihr oder minder durchoinandermischon, so darf man sich
nicht wundern, dass die phantastischen Jünger der socialen
Alchymistcn, welche Eigenthum und Ehe zu ihrem Versuchs-
gegenstand machen, über ihr eignes Treiben und die dabei ob-
waltcndcn Beziehungen nicht die klarsten Begriffe a en.
Hieraus erklärt sich zum Theil, dass die Rechenschaftsable
gungen über die betreffenden Experimentalgemeinschaften so