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daß die chinesischen Drogen eigentlich neue Arzneimittel im Sinne
dieses Gesetzes sind, da sie in keiner Pharmakopoe aufgezählt werden.
Sie bestehen aber in Wahrheit nur in Baumrinden oder Kräuter
wurzeln und werden nicht mehr lange in Übung bleiben. In diesen
Drogen sind zwar mitunter Gifte oder stark wirkende Stoffe enthalten,
doch kommt es fast nie vor, daß die mit langjährigen Erfahrungen
ausgerüsteten I-sei 1 ) Fehler in der Anweisung und Verwendung der
artiger Mittel machen. Deshalb ging man bisher in dieser Richtung
nicht mit Strenge vor.
Für die fertigen Haus- und Geheimmittel ist eine allgemeine
Regelung noch nicht durchgeführt, doch muß in den Distrikten
laut einer hier bestehenden Bestimmung für jedes Mittel bei der
Distriktbehörde einzeln um Erlaubnis nachgesucht werden. Dadurch
wird erreicht, daß nur unschädliche Mittel in den Verkehr gebracht
werden. Mittel, die in Japan genehmigt worden sind, werden auch in
Formosa ohne weiteres zugelassen, dagegen bedürfen alle anderen
und auch sämtliche aus dem Auslande stammenden Mittel, genau so wie
die in Formosa selbst hergestellten, einer besonderen Prüfung und
Genehmigung. Den stärksten Umsatz weisen die japanischen Mittel
auf, dann kommen die ausländischen und zuletzt die formosa
chinesischen.
x ) vergl. 9 E