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nach den‘ Gebieten der Land- und Forstwirtschaft mit ihren
Nebengewerben.
Dies muß als eine notwendige Folge des Uebergangs an
die Hochschulen angesehen werden.
Während für die alten Kameralisten die Propagierung
der Merkantilidee und damit die privatökonomischen Fragen
des Handels, des Kredites, der Banken, der Wechselkurse
im Mittelpunkt standen, tritt jetzt die Frage der Beamten-
vorbildung und deren Unterrichtsziele in den Vordergrund.
Schon Friedrich Wilhelm I. hatte bei Begründung der Pro-
fessur deutlich betont, daß die „Anfänger und jungen Leute“
eine gute Unterweisung in ökonomischen Dingen erhalten
sollten, da er mit der juristischen Ausbildung unzufrieden
war. Sie sollten, wie Gasser nachher schrieb, nicht wie
ABC-Schützen im Amte anfangen müssen.
Die Beamten, die vorzubilden waren, waren nun aber
in besonderem Maße für die Domänen und die Rentheyämter
bestimmt, und für beide Fälle war wegen der Bewirtschaf-
tung oder der Besteuerung die Landökonomie der wichtigste
privatökonomische Lehrgegenstand. Die Verschiebung nach
dieser Seite ist daher fast eine Selbstverständlichkeit.
Mit dieser Verlagerung hängt es auch z. T. zusammen,
daß nach der Auflösung der Kameralistik die land- und
forstwirtschaftliche Privatökonomie ein akademisches Lehr-
fach geblieben ist, während die merkantile als die weniger
gepflegte und für ‘das Beamtentum wenigstens unmittelbar
weniger erforderliche mit dem Zusammenbruch der Kameral-
wissenschaften als akademisches Lehrfach für etwa 70 Jahre
heimatlos werden mußte.
' Mit der Frage des Unterrichtsbetriebes scheint auch
noch eine zweite Entwicklungsreihe im Zusammenhang zu
stehen, und zwar das Vordringen des technologischen Ele-
mentes innerhalb der einzelnen Privatökonomien,
Die akademischen Lehrer ‚mußten ihren Zöglingen aus
den einzelnen Privatökonomien Stoff darbieten, und sie nah-
men ihn zunächst, wo sie ihn fanden.
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