Full text: Die Kommunalbesteuerung in Italien

72 
1882: 
1907: 
1912: 
I. Zuschläge 
100 
136,8 
168,4 
1. Grundsteuerzuschläge 
100 
128,7 
151,0 
2. Gebäudesteuerzuschläge 
100 
163,6 
203,8 
II. Dazio-consumo 
IGO 
170.7!) 
197,8 l ) 
III. Eamiliensteuer 
100 
141,1 
199.2 
IV. Gewerbesteuer (eserc. e riv.) 
100 
251,7 
373,6 
V. Mietsteuer 
100 
331,0 
740,0 
VI. Sonstige Abgaben 
100 
165,8 
232,5 
Gesamtabgaben (I—VI) 
100 
155,4 *) 
193,1*) 
Aus vorstehenden Relativzahlen erhellt, wie die finanzielle Ent 
wicklung der Zuschläge und zwar der zu der staatlichen Grundsteuer 
der Bewegung der Erträge der anderen Steuern wie der steuerlichen 
Gesamtentwicklung nachhinkt. Dieser Vorwurf trifft dagegen kaum 
die Gebäudesteuerzuschläge. Namentlich das zweite Hauptglied im 
Steuersystem, der dazio di consumo, hat die Immobiliarbesteuerung 
in der Bewegung der Erträgnisse weit überflügelt. Die Zuschläge 
und der dazio-consumo haben immer mehr die Rollen vertauscht: die 
indirekten Steuern haben ihre Position gegenüber den direkten 
wesentlich verstärkt 1 2 ). 
Es ist freilich auch nicht verwunderlich, daß die gemeindliche 
Zuschlagsbesteuerung der nötigen Elastizität entbehrt. Schöpfen doch 
drei verschiedene Steuergewalten aus den gleichen Quellen: außer der 
Gemeinde die Provinz und der Staat. Qn ne peut pas tirer deux 
montures du meme sac. Eine ungeheuere Steuerlast ruht schon auf 
1 ) Bei Einrechnung der staatlichen Zuwendungen für den dazio-consumo in 
den Ertrag: 190,5 statt 170,7 und 216,0 statt 197,8. Die Steigerung des Gesamt 
steueraufkommens beträgt dann wie 100 zu 163,0 zu 200,1. 
2 ) Diese Entwicklungstendenzen innerhalb der Gemeindebesteuerung haben 
übrigens ihren Parallelismus in der italienischen Staatsbesteuerung. Auch hier 
zeigt sich — wie in allen modernen Kulturstaaten mehr oder weniger — eine 
außerordentlich starke Ertragssteigerung der indirekten Besteuerung in Form von 
Einfuhrzöllen, inneren Verbrauchssteuern und solchen in Monopolform, sowie — was 
besonders von Italien und Frankreich gilt — von Verkehrssteuern in Form von 
Kegister- und Stempelabgaben. Dagegen ist die relative Bedeutung der direkten 
Steuern infolge der außerordentlich starken Bedarfssteigerung zurückgegangen. 
Diese Tendenz ist namentlich für Italien und Frankreich erkennbar (aber auch für 
Deutschland und andere Staaten). S. Ad. Wagner, Finanzwissenschaft, III. Teü, 
I. Buch, Steuergeschichte vom Altertum bis zur Gegenwart, 1910, S. 486. Für 
Frankreich: Truchy, Le Systeme des impots directs d’Etat en France, in der 
Eevue d’economie politique, Paris, 1900 u. 1901 (insbesondere Art. III).
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.