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Eisenbahnen: Signalwesen und Weichensicherung.
Die Ausdehnung der einen Leitungshälfte hebt diejenige der anderen auf. In Abb. 320
greift das geteilte Gestänge an zwei Winkclhebeln an, deren freie Enden durch eine Gelenk
stange s verbunden sind. Unter den verschiedenen Ausgleichern für Drahtzüge hat sich die
in Abb. 300 gezeichnete gut bewährt. Sie ist von Büssing erfunden und wirkt einfach und
sicher. Jede der beiden Leitungen wird unterhalb des Stellwerks durch eine mittels Gewichts
hebels 6- beweglich gelagerte Rolle abgelenkt. Je nach der Luftwärme zur Zeit des Einbaues
wird der Abstand an dem gebogenen Führungseisen jenes Hebels größer oder kleiner gewählt.
Dehnt sich der Draht, so sinkt die Rolle mit dem Gewichtshebel, während sie umgekehrt bei
seinem Zusammenziehen sich hebt. Die beiden zu jedem Stellwerkshebel gehörenden Rollen
hebel liegen dicht nebeneinander, das Gewicht 6 ist nur wenige Zentimeter dick. Beim Umlegen
des Stellhebels muß nun die Drahtrolle in ihrer Lage verbleiben, was durch 2 Klemmen erreicht
wird, die an jedem der Gewichtshebel sitzen und beim Ziehen der Leitung sich fest gegen das
bogenförmige Flacheisen legen und dadurch den Hebel festhalten. Nach Umlegung der Weiche
hört die Klemmung von selbst
auf, die beiden Gewichtshebel
können wieder frei spielen und
die Wärmeeinflüsse unschädlich
machen, so daß die zwei Drähte
»in der Ruhelage stets gleich
straff gespannt sind. Für die
Signalleitungen nimmt man
häufig ein gleiches Spannwerk.
Wo ein Borsignal mit dem
Abschlußmast verbunden ist, steht
ersteres mitunter bis 1200 m
vom Stellwerk entfernt. Eine
solche Drahtlänge erleidet eine
recht erhebliche Längenände
rung. Für diesen Fall eignet
sich die ebenfalls von Büssing
zuerst angegebene einfache Aus
gleichvorrichtung HwrAbb.315.
Die lose Rolle mit Belastungsgewicht wird in jede der beiden Drahtleitungen eingehängt.
Beide Rollen sind miteinander verbunden, um wieder ein Anheben oder Senken der Gewichte
beim Stellen des Signals zu vermeiden. Ausgleicher für Drahtzüge heißen auch Draht
spanner.
319- Ausgleichvorrichtung durch Asppelhedrl.
Blockverfahren.
Die Handhabung der vorstehend geschilderten Sicherheitseinrichtungen, insbesondere
der Signalhebel, bedarf aber noch eines gewichtigen Schutzmittels, damit die Thätigkeit
der Stellwerkswärter in vollem Einklang mit dem Zugmeldedienst steht und nicht etwa
mehrere Züge in zu schneller Folge hintereinander ab- oder gleichzeitig in dieselbe Fahr
straße eingelassen werden und aufeinander rennen. Dieses Mittel ist gegeben in dem
Blockverfahren, dessen Name von dem englischen Io block = sperren herrührt (line
blocked ----- Linie gesperrt oder geblockt). Die hierbei benutzten Blockeinrichtungen legen aus
deutschen und vielen anderen Bahnen das Signal am Ein- oder Ausfahrtmaste elektrisch-
mechanisch fest. Sie ermöglichen dadurch, bestimmte Gleisstrecken für die Fahrt eines Zuges
zu sperren (zu „blocken") und sie nur von einer solchen Stelle aus für die Fahrt frei
zu geben (zu „entblocken"), die mit Sicherheit beurteilen kann, ob diese Fahrt erfolgen
darf oder nicht. Heutigestags werden sowohl die Zugfahrten innerhalb der Bahnhöfe
als auch die Zugfolge auf der Strecke durch dieses Mittel gesichert. Man unterscheidet
demgemäß die Stations- und die Streckenblockung. Hierzu treten noch weitere Block
sicherungen für Bahnkreuzungen in Schienenhöhe, für Drehbrücken, Tunnels u. s. w.
In jedem Falle wird die Sicherung durch ein elektrisches Blockwerk ausgeübt, das
einen mechanischen Verschluß herstellt, der nur von einem entfernten Orte aus durch
dessen Blockwerk elektrisch aufgehoben werden kann. Bringt man also ein Blockwerk mit
den Stellhebeln der Signale und Weichen, den Verriegelungshebeln der Drehbrücken u. s. w.
in Verbindung, so bewirkt seine Einrichtung, daß der Wärter, wenn er es in Thätigkeit
setzt (bedient), seine Stellvorrichtung unverrückbar festlegt. Er kann sie nicht eher wieder
bewegen, als bis sie durch das Blockwerk der entfernt liegenden Überwachungsstelle
(Stationsbüreau u. s. w.) frei gegeben, also entriegelt ist. Zwei derartige zusammen-