Object: Der Weltverkehr und seine Mittel

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Eisenbahnen: Signalwesen und Weichensicherung. 
Die Ausdehnung der einen Leitungshälfte hebt diejenige der anderen auf. In Abb. 320 
greift das geteilte Gestänge an zwei Winkclhebeln an, deren freie Enden durch eine Gelenk 
stange s verbunden sind. Unter den verschiedenen Ausgleichern für Drahtzüge hat sich die 
in Abb. 300 gezeichnete gut bewährt. Sie ist von Büssing erfunden und wirkt einfach und 
sicher. Jede der beiden Leitungen wird unterhalb des Stellwerks durch eine mittels Gewichts 
hebels 6- beweglich gelagerte Rolle abgelenkt. Je nach der Luftwärme zur Zeit des Einbaues 
wird der Abstand an dem gebogenen Führungseisen jenes Hebels größer oder kleiner gewählt. 
Dehnt sich der Draht, so sinkt die Rolle mit dem Gewichtshebel, während sie umgekehrt bei 
seinem Zusammenziehen sich hebt. Die beiden zu jedem Stellwerkshebel gehörenden Rollen 
hebel liegen dicht nebeneinander, das Gewicht 6 ist nur wenige Zentimeter dick. Beim Umlegen 
des Stellhebels muß nun die Drahtrolle in ihrer Lage verbleiben, was durch 2 Klemmen erreicht 
wird, die an jedem der Gewichtshebel sitzen und beim Ziehen der Leitung sich fest gegen das 
bogenförmige Flacheisen legen und dadurch den Hebel festhalten. Nach Umlegung der Weiche 
hört die Klemmung von selbst 
auf, die beiden Gewichtshebel 
können wieder frei spielen und 
die Wärmeeinflüsse unschädlich 
machen, so daß die zwei Drähte 
»in der Ruhelage stets gleich 
straff gespannt sind. Für die 
Signalleitungen nimmt man 
häufig ein gleiches Spannwerk. 
Wo ein Borsignal mit dem 
Abschlußmast verbunden ist, steht 
ersteres mitunter bis 1200 m 
vom Stellwerk entfernt. Eine 
solche Drahtlänge erleidet eine 
recht erhebliche Längenände 
rung. Für diesen Fall eignet 
sich die ebenfalls von Büssing 
zuerst angegebene einfache Aus 
gleichvorrichtung HwrAbb.315. 
Die lose Rolle mit Belastungsgewicht wird in jede der beiden Drahtleitungen eingehängt. 
Beide Rollen sind miteinander verbunden, um wieder ein Anheben oder Senken der Gewichte 
beim Stellen des Signals zu vermeiden. Ausgleicher für Drahtzüge heißen auch Draht 
spanner. 
319- Ausgleichvorrichtung durch Asppelhedrl. 
Blockverfahren. 
Die Handhabung der vorstehend geschilderten Sicherheitseinrichtungen, insbesondere 
der Signalhebel, bedarf aber noch eines gewichtigen Schutzmittels, damit die Thätigkeit 
der Stellwerkswärter in vollem Einklang mit dem Zugmeldedienst steht und nicht etwa 
mehrere Züge in zu schneller Folge hintereinander ab- oder gleichzeitig in dieselbe Fahr 
straße eingelassen werden und aufeinander rennen. Dieses Mittel ist gegeben in dem 
Blockverfahren, dessen Name von dem englischen Io block = sperren herrührt (line 
blocked ----- Linie gesperrt oder geblockt). Die hierbei benutzten Blockeinrichtungen legen aus 
deutschen und vielen anderen Bahnen das Signal am Ein- oder Ausfahrtmaste elektrisch- 
mechanisch fest. Sie ermöglichen dadurch, bestimmte Gleisstrecken für die Fahrt eines Zuges 
zu sperren (zu „blocken") und sie nur von einer solchen Stelle aus für die Fahrt frei 
zu geben (zu „entblocken"), die mit Sicherheit beurteilen kann, ob diese Fahrt erfolgen 
darf oder nicht. Heutigestags werden sowohl die Zugfahrten innerhalb der Bahnhöfe 
als auch die Zugfolge auf der Strecke durch dieses Mittel gesichert. Man unterscheidet 
demgemäß die Stations- und die Streckenblockung. Hierzu treten noch weitere Block 
sicherungen für Bahnkreuzungen in Schienenhöhe, für Drehbrücken, Tunnels u. s. w. 
In jedem Falle wird die Sicherung durch ein elektrisches Blockwerk ausgeübt, das 
einen mechanischen Verschluß herstellt, der nur von einem entfernten Orte aus durch 
dessen Blockwerk elektrisch aufgehoben werden kann. Bringt man also ein Blockwerk mit 
den Stellhebeln der Signale und Weichen, den Verriegelungshebeln der Drehbrücken u. s. w. 
in Verbindung, so bewirkt seine Einrichtung, daß der Wärter, wenn er es in Thätigkeit 
setzt (bedient), seine Stellvorrichtung unverrückbar festlegt. Er kann sie nicht eher wieder 
bewegen, als bis sie durch das Blockwerk der entfernt liegenden Überwachungsstelle 
(Stationsbüreau u. s. w.) frei gegeben, also entriegelt ist. Zwei derartige zusammen-
	        
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