Contents: Sittlichkeit in Ziffern?

Über den „Wert‘“ der Unehelichen. 
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kommen und Vorfahren in Eheliche und Uneheliche arg ver- 
nachlässigt‘ 118. 
Selbstverständlich dürfen indes die körperlichen und geistigen 
Vorzüge der unehelichen Kinder vor den ehelichen, auch unter 
Außerachtlassung ethischer Gesichtspunkte, nicht zu einer Be- 
vorzugung der unehelichen Natalität führen. Vor allem muß 
man es sich klarmachen, daß die unehelichen Kinder wohl 
manchmal große Männer werden können, jedoch dies fast nur 
dann geschieht, wenn sie vom Vater (oder doch der Mutter) her 
eine vortreffliche Erziehung erhalten. Mithin setzt ihre eventuelle 
Überlegenheit nicht nur einen gewissen Wohlstandsgrad des un- 
ehelichen Vaters (oder der Mutter), sondern auch dessen (oder 
deren) guten Willen voraus. Demgegenüber ist es allgemein be- 
kannt, daß ein großer Prozentsatz der unehelichen Kinder in 
Armut und Verbrechen untergeht!1% Abhängige Lebensstellung 
der Mutter, Gram derselben über das Verlassensein, mangelhafte 
Erziehung und Überwachung oder Liederlichkeit und schlechter 
Lebenswandel der Eltern selbst geben gerade diesen Kindern 
physiologisch und psychologisch häufig schlechte Vorbedin- 
gungen mit auf den Lebensweg120, Die These, daß die Quote 
der unehelichen Kinder ein sehr starkes Kontingent zum Ver- 
brechertum stelle, ist alt und vielfach statistisch zu belegen ver- 
118 Kasten, 5. 40. 
u9 Vgl. z. B. H. Neumann, Die unehelichen Kinder in Berlin, Jena 
1900, Fischer. 
120 Zu den vielen bereits bekannten Beweisen für den Zusammenhang 
zwischen unehelichem Geschlechtsverkehr und sozialem Parasitismus liefert 
die von Mönkemöller gemachte Feststellung einen neuen Beitrag, daß von 
1920 Korrigendinnen, die von 1878 bis z908 die Hannoversche Provinzial- 
korrektionsanstalt von Himmelstür passiert hatten, 273 unehelich geboren 
waren, und daß nachweisbar 289 Korrigendinnen selbst lebende uneheliche 
Kinder hatten; und zwar hatten 164 Korrigendinnen je ı Kind, 88 je 2 un- 
eheliche Kinder, 26 hatten je 3, 7 je 4; fünf Korrigendinnen verfügten über 
einen „illegitimen‘““ Kinderschatz von je 5 Stück, von diesen hatte eine ihr 
fünftes uneheliches Kind bereits mit 25 Jahren geboren! (Mönkemöller, 
l. 6.)
	        
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