Full text: error

Uneheliche Kinder im engeren Sinne. 43 
bruch geborenen Kinder ohnehin überall die Zahl der außer- 
ehelichen unehelichen Kinder übersteigen. In den glücklichen 
Zeiten des Findelhaussystems war in der Zahl der Findlinge 
auch ein Bruchteil solcher Adulterini enthalten, das heißt von 
Ehefrauen durch Ehebruch heimlich gezeugter Kinder, die 
aus bestimmten Gründen (Abwesenheit des Mannes in der 
Zeugungszeit, bei Strohwitwen der Matrosen usw.) dem Ehe- 
mann nicht gut als seine eigenen Erzeugnisse präsentiert 
werden konnten??. Da war es. also sogar doch möglich, einige 
Adulterini aus der Statistik der ehelichen Kinder zu entfernen 
und in die Kategorie unterzubringen, in welche sie ihrer Her- 
kunft nach gehörten, 
b) Uneheliche Kinder im engeren Sınne. 
Schema. 
Es ist also ohnehin eine sehr reduzierte und für die ihr 
gesetzten Zwecke wenig beweiskräftige Masse gebuchter Einzel- 
fälle von Erscheinungen, welche sich der Moralstatistik in der 
Rubrik der unehelichen Geburten darbietet, oder vielmehr, 
welche der Moralstatistiker uns darbietet. Wir wissen nun be- 
reits, daß die Zahl der unehelichen Geburten, wie sie aus den 
Statistiken hervorgeht, nach natürlichem, d. h. nicht nach nur 
29 Vgl. die Bemerkung bei Lamartine, Discours sur les enfants trouvös 
prononce le 30 avriıl 1838. Oeuvres Complötes, Vol. IV, p. 296. 
30 Die komplexe Ursachenforschung des Adulteriums kann hier nicht 
unsere Aufgabe sein. Nur darauf möge noch nebenbei an dieser Stelle auf- 
merksam gemacht werden, daß auch strenge Sitten zum ehelichen Treu- 
bruch zu führen vermögen. Beim Familienleben des Hüttenmannes und 
seiner Frau, die — aus der Entfernung — in musterhafter Ehe leben, 
kommt es vor, daß, wenn die Frau in einem Anflug von ehelicher Senti- 
mentalität „der gebildeten Stände‘ ihren Mann einmal auf der Hütte be- 
suchen will, sie von ihm sofort wieder heimgeschickt wird, weil ihm ein 
solcher Besuch weder mit seiner Stellung als Hüttenarbeiter noch mit der 
seiner Frau als Bewirtschafterin des kleinen heimatlichen Gütchens ver- 
einbar scheint. (W. H. Richl, Die bürgerliche Gesellschaft, 2. Aufl., Stutt- 
gart 186x, Cotta, S. 445.)
	        
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