Contents: Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung

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sammelten Materials ein Schlüssel für die Ueberweisung von den Arbeiterinvaliden 
anstalten an die Anstalt für die Selbständigenversicherung gefunden wird. Die 
Frage ist dann von bescheidener Tragweite, verwaltungstechnisch leicht und ein 
fach zu lösen, vorausgesetzt, daß die Evidenzführung eine gute ist. Allerdings 
muß es vor allem dazu kommen, daß nur die wirklich Selbständigen aus 
dem Kreise der bei den Arbeiterversicherungsanstalten versicherten Personen aus 
geschieden und der Anstalt für die Selbständigenversicherung zugewiesen werden. 
III. Die Zentralijatron der Invaliden- und Allers- 
verstcherung. 
Die OrganisationsVorschläge der Regierung. 
Schon das Koerbersche „Programm für die Reform und den Ausbau der 
Arbeiterversicherung" beabsichtigte zum Träger der Invaliden- und Alters 
versicherung eine Reichsanstalt zu machen, die in der Verwaltung des Staates 
stehen sollte. Die Geschäfte dieser Anstalt sollten teils direkt durch das 
Ministerium des Innern, teils durch besondere, diesem Ministerium unterstellte 
Verwaltungsorgane besorgt werden. Als solche Organe waren der Vorstand und 
dessen Ausschuß, der leitende Beamte und sein Stellvertreter in Aussicht 
genommen. Ueberdies sollten die Unfallversicherungsanstalten und Krankenkassen 
bei Besorgung der Geschäfte der staatlichen Reichsversicherungsanstalt mitwirken, 
insbesondere die Ab- und Zuerkennung der Renten den bei den Unfall 
versicherungsanstalten zu errichtenden Kommissionen obliegen. Die Ernennung des 
Vorstandes sollte vom Ministerium des Innern, die des Präsidenten vom. 
Kaiser erfolgen. 
Im wesentlichen fiel in den Kompctenzkreis des Ministeriums des Innern 
die Anstellung oder Bestätigung des leitenden Beamten der Unfallversicheruugs- 
anstalten und der Krankenkassen, die Erlassung der Vorschriften für die 
Geschäftsführung dieser Institute in Angelegenheit der Invaliden- und Alters 
versicherung, die Prüfung der Jahresrechnung der Rcichsanstalt, die Erlassung von 
Vorschriften über die Kapitalsanlage sowie die Ueberwachung der Geschäftsführung. 
Die im Abgeordnetenhause eingebrachte Vorlage über die Sozial 
versicherung gibt sich nun in organisatorischer Beziehung als durchgreifende 
Aenderung des Koerberschen „Programms". Sie nimmt aber gleichfalls als 
Träger der Versicherung eine das ganze Reich umfassende Invaliden- und 
Altersrentenkassc in Aussicht. Die Geschäfte dieser Anstalt werden aber nicht 
durch ein Bureau des Ministeriums des Innern, sondern durch den Gesamt 
vorstand, seinen ständigen Ausschuß oder dessen Organe, durch Landesstellen, 
ferner durch die Unfallversicherungsanstalten, Rentcnkommissioncn und Bczirs- 
stcllen besorgt. Der Vorstand der Rentenkasse besteht zu je einem Viertel aus 
Vertretern der Unternehmer, der versicherten Arbeiter, der versicherten Selbst 
ständigen und der vom Minister des Innern ernannten Personen. Dazu 
kommen noch der Vorsitzende und sein Stellvertreter. Die Vertreter der Unter 
nehmer und der Arbeiter werden durch Wahl bestimmt. 
Der Vorstand der Rcichsrentenkasse wählt einen ständigen Ausschuß zur 
Besorgung der laufenden Geschäfte, der auch als Beirat des Ministeriums des 
Innern in Versicherungsangelegenheitcn fungiert. Der Vorstand ernennt ferner 
die Beamten mit Ausnahme des leitenden und regelt nach Genehmigung des 
Ministeriums des Innern die Anstellungsbedingungcn. Das Statut der Rcichs 
rentenkasse wird vom Ministerium des Innern aufgestellt. Aenderungen desselben 
beschließt der Gesamtvorstand; sie bedürfen der Genehmigung des Ministeriums 
des Innern.
	        
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