Full text: The Freedmen's Savings Bank

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Zweiter Teil. Kandel. XII. Bankwesen. 
3) Die kurzfristigen Kreditgeschäfte der Banken. 
Die Passivgeschäfte. Die Kauptform, in der eine Bank kurzfristig Geld 
leiht, ist das Depositum irreguläre. Die Kunden überweisen der Bank die auf kurze 
Zeit disponiblen Kassenbestände, Anweisungen, die man auf dritte erhalten hat, bald 
fällige Wechsel, die man der Bank verkauft oder zum Inkasso übergibt. Je nachdem 
das Guthaben durch Bareinzahlung oder durch noch nicht fällige bezw. von der Bank kredi 
tierte Summen gebildet wird, unterscheidet man zuweilen eingezahlte und Buchkreditdepositen. 
Diese Depositenbildung ist naturgemäß da am größten, wo es üblich wird, eine Bank 
überhaupt zu seinem Kassierer zu machen, und der Check- und Giroverkehr sich damit, 
verknüpft. In England wird der größte Teil aller Zahlungen von über 5 £ durch 
Banken geleistet. 
Die Depositen sind entweder stets fällige oder solche mit gewissen Kündigungs 
terminen; die ersteren bilden hauptsächlich die Kassenvorräte der Kunden; sie unterliegen 
in normalen Zeiten nur mäßigen und ziemlich regelmäßige» Schwankungen, deren 
Bewegung eine Bankverwaltung durch Erfahrung mit annähernder Sicherheit kennen 
lernen kann; die kündbaren bilden die Kapitaldepositen, die Kündigungstermine schwanken 
zwischen 3—8 Tagen, mehreren Wochen und mehreren Monaten, das Maximum sind 
3—6 Monate. 
Je nachdem die Bank Zins gewährt oder nicht, spricht man von verzinslichen 
und unverzinslichen Depositen. Für die stets fälligen Depositen wird seitens der großen 
Zentralnotenbanken meist kein Zins gezahlt, teils weil sie durch Ausgabe von Noten un 
verzinsliches Kapital haben können, teils weil sie dafür zuweilen andere Vorteile bieten, 
wie z. B. in Deutschland die Reichsbank gratis den Giroverkehr, teils weil auch gerade 
ihre Depositenbestände sehr labiler Natur sind. Kleinere Banken (auch Notenbanken) 
müssen meist, um Depositen heranzuziehen, einen Zins gewähren. Bei den kündbaren 
ist der gewährte Zins natürlich höher als bei den jederzeit fälligen, und zwar um so 
höher, je längere Kündigungsfrist eingeräumt wird. 
Neben den Depositen treten für eine Bank die anderen Verschuldungsmodi mit 
kurzer Frist zurück. Sie kann sich Geld verschaffen durch Verpfändung von Wert 
papieren und anderen beweglichen Werten (Faustpfand), durch Ausstellung von 
Wechseln usw. 
Aktivgeschäfte. Die Deposita kann, selbst wenn es sich um stets fällige handelt, 
die Bank zum Teil ausleihen, weil erfahrungsgemäß niemals über alle Deposita seitens 
der Kunden gleichzeitig verfügt wird. Welche Summen in bar jeweils vorrätig zu 
halten sind, muß durch Erfahrung festgestellt werden; es hängt hauptsächlich von den 
Zahlungsbedürsniffen des überwiegenden Kundenkreises ab; der Rest darf ausgeliehen 
werden, jedoch muß hierbei die akute Natur der stets- und kurzfälligen Deposita im 
Auge behalten werden. Als geeignete Anlage der Deposita erscheint die Verwertung 
im Wechsel- oder Diskont-, im Lombard- und aktiven Kontokorrentgeschäft. 
Das Wechselgeschäft besteht darin, daß die Bank noch nicht fällige Wechsel 
unter Abzug des Zinses (Diskontos) für die Zeit bis zum Verfalltag kauft. Sie 
leiht sozusagen dem Verkäufer der Wechselforderung für die Zeit, bis wohin der 
Wechsel fällig wird, Bargeld. Die Aufgabe der Bank ist, nicht nur die Sicherheit 
der Wechsel, also die Kreditwürdigkeit des Ausstellers und des Bezogenen und der 
etwaigen Indossanten zu prüfen, vor falschen (Keller-) Wechseln sich zu schützen, 
Gefälligkeits- und Reitwechsel scharf im Auge zu behalten, sondern auch die Laufzeit 
der ganzen Wechselanlage mit der tatsächlichen Rückzahlung der Deposita in Einklang 
zu bringen. 
Indem die Bank fortwährend Wechsel kauft, hat sie solche, die nur wenige Tage, 
andere, die noch 8, 14 Tage, 3—4 Wochen, 2—3 Monate laufen, es kommt immer 
Bargeld ein, sie erhält ununterbrochen Teilbeträge ihres ausgeliehenen Geldes zurück.
	        
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