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Zweiter Teil. Kandel. XII. Bankwesen.
3) Die kurzfristigen Kreditgeschäfte der Banken.
Die Passivgeschäfte. Die Kauptform, in der eine Bank kurzfristig Geld
leiht, ist das Depositum irreguläre. Die Kunden überweisen der Bank die auf kurze
Zeit disponiblen Kassenbestände, Anweisungen, die man auf dritte erhalten hat, bald
fällige Wechsel, die man der Bank verkauft oder zum Inkasso übergibt. Je nachdem
das Guthaben durch Bareinzahlung oder durch noch nicht fällige bezw. von der Bank kredi
tierte Summen gebildet wird, unterscheidet man zuweilen eingezahlte und Buchkreditdepositen.
Diese Depositenbildung ist naturgemäß da am größten, wo es üblich wird, eine Bank
überhaupt zu seinem Kassierer zu machen, und der Check- und Giroverkehr sich damit,
verknüpft. In England wird der größte Teil aller Zahlungen von über 5 £ durch
Banken geleistet.
Die Depositen sind entweder stets fällige oder solche mit gewissen Kündigungs
terminen; die ersteren bilden hauptsächlich die Kassenvorräte der Kunden; sie unterliegen
in normalen Zeiten nur mäßigen und ziemlich regelmäßige» Schwankungen, deren
Bewegung eine Bankverwaltung durch Erfahrung mit annähernder Sicherheit kennen
lernen kann; die kündbaren bilden die Kapitaldepositen, die Kündigungstermine schwanken
zwischen 3—8 Tagen, mehreren Wochen und mehreren Monaten, das Maximum sind
3—6 Monate.
Je nachdem die Bank Zins gewährt oder nicht, spricht man von verzinslichen
und unverzinslichen Depositen. Für die stets fälligen Depositen wird seitens der großen
Zentralnotenbanken meist kein Zins gezahlt, teils weil sie durch Ausgabe von Noten un
verzinsliches Kapital haben können, teils weil sie dafür zuweilen andere Vorteile bieten,
wie z. B. in Deutschland die Reichsbank gratis den Giroverkehr, teils weil auch gerade
ihre Depositenbestände sehr labiler Natur sind. Kleinere Banken (auch Notenbanken)
müssen meist, um Depositen heranzuziehen, einen Zins gewähren. Bei den kündbaren
ist der gewährte Zins natürlich höher als bei den jederzeit fälligen, und zwar um so
höher, je längere Kündigungsfrist eingeräumt wird.
Neben den Depositen treten für eine Bank die anderen Verschuldungsmodi mit
kurzer Frist zurück. Sie kann sich Geld verschaffen durch Verpfändung von Wert
papieren und anderen beweglichen Werten (Faustpfand), durch Ausstellung von
Wechseln usw.
Aktivgeschäfte. Die Deposita kann, selbst wenn es sich um stets fällige handelt,
die Bank zum Teil ausleihen, weil erfahrungsgemäß niemals über alle Deposita seitens
der Kunden gleichzeitig verfügt wird. Welche Summen in bar jeweils vorrätig zu
halten sind, muß durch Erfahrung festgestellt werden; es hängt hauptsächlich von den
Zahlungsbedürsniffen des überwiegenden Kundenkreises ab; der Rest darf ausgeliehen
werden, jedoch muß hierbei die akute Natur der stets- und kurzfälligen Deposita im
Auge behalten werden. Als geeignete Anlage der Deposita erscheint die Verwertung
im Wechsel- oder Diskont-, im Lombard- und aktiven Kontokorrentgeschäft.
Das Wechselgeschäft besteht darin, daß die Bank noch nicht fällige Wechsel
unter Abzug des Zinses (Diskontos) für die Zeit bis zum Verfalltag kauft. Sie
leiht sozusagen dem Verkäufer der Wechselforderung für die Zeit, bis wohin der
Wechsel fällig wird, Bargeld. Die Aufgabe der Bank ist, nicht nur die Sicherheit
der Wechsel, also die Kreditwürdigkeit des Ausstellers und des Bezogenen und der
etwaigen Indossanten zu prüfen, vor falschen (Keller-) Wechseln sich zu schützen,
Gefälligkeits- und Reitwechsel scharf im Auge zu behalten, sondern auch die Laufzeit
der ganzen Wechselanlage mit der tatsächlichen Rückzahlung der Deposita in Einklang
zu bringen.
Indem die Bank fortwährend Wechsel kauft, hat sie solche, die nur wenige Tage,
andere, die noch 8, 14 Tage, 3—4 Wochen, 2—3 Monate laufen, es kommt immer
Bargeld ein, sie erhält ununterbrochen Teilbeträge ihres ausgeliehenen Geldes zurück.