Full text : Der Antwerpener Hafen und die Pariser Wirtschaftskonferenz

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Seitdem  die  Bakengebühren  abgeschafft  waren  (1895),
bildete  das  Lotsenwesen,  die  FluBpolizei  und  ein  Anteil  an
den  Kaigebühren  die  einzige  Quelle  für  die  Einkünfte  des
Staates  aus  der  Schiffahrt,  Diese  beliefen  sich  1913  für  das
Lotsenwesen  und  die  Polizei  auf  5  060  050  Fr.,  wâhrend  die
ordentlichen  Ausgaben  des  Schiffahrtsministeriums  im  Budget
auf  9  622  688  Fr.  veranschlagt  waren;  wenn  man  nun  auch  mit
den  anderen  Einnahmen  dieses  Ministeriums  Rechnung  trâgt,
so  lassen  diese  Zahlen  doch  genugsam  erkennen,  daB  kein
Aktivsaldo  zur  Tilgung  und  Verzinsung  des  Anlagekapitals
übrig  blieb.  Was  die  Kaie  anlangt,  so  betrugen  die  Einnahmen
wâhrend  der  letzten  zehn  Jahre  durchschnittlich  jâhrlich
903  890  Fr.,  was  nur  0,9  %  ihrer  Anlagekosten  darstellt.
Bis  1914  hatte  der  belgische  Staat  etwa  350,1  Mill.  Fr.  für
den  Antwerpener  Hafen  ausgegeben, 20 )
Die  Stadt  hat  ihrerseits  131  700  000  Fr,  zu  den  Hafenbauten
beigetragen 21 )  ;  die  Einnahmen  überstiegen  1913  die  Ausgaben
um  6  870  000  Fr.,  wovon  jedoch  3  Mill,  Fr.  in  Abzug  zu  bringen
sind 22 ),  so  daB  nur  ein  Aktivsaldo  von  3  870  000  Fr.  oder  3%
zur  Verzinsung  und  nichts  zur  Tilgung  verbleibt-  Wir  müssen
noch  hinzufügen,  daB  die  Stadt,  wenn  sie  irgend  welchen
ÜberschuB  erzielen  kann,  dies  dem  Staate  zu  verdanken  hat,
der  viele  Unkosten  ohne  Vergütung  auf  sich  nimmt.

so )  Diese  Summe  verteilt  sich  annahernd  folgendermaGen:
1.  Zollgebühren,  an  die  Niederlande  ausgekehrt  Fr.  40,00  Mill,

2,  Verbesserung  der  Fahrbarkeit  der  Schelde  .  „  49,15
3,  Van  Dyckkaai,  Jordaenskaai  usw  13,00
4,  Kattendyk-  u.  Rynkaai;  Kattendykschleuse  .  „  1,10
5,  Bau  der  alten  Scheldekaie  (3500  m)  .  ,  .  .  „  85,10
6,  „  „  neuen  „  (2000  m]  ...  .  „  19,75
7,  Übereinkommen  mit  der  Soc,  Anon,  du  Sud
d'Anvers  „  4,95
8,  Enteignungen  1900—1904  24,50
9,  Enteignungen  für  das  Kanal-Bassin  (Gesetz
vom  30.  3.  1906)  ..  83,66
10,  Enteignungen  für  die  Flufikorrektion  (Ges.  1912)  „  25,90

Fr,  350,11  Mill,
21 )  Von  1820—1912,
22 )  Wie  aus  der  Aufstellung  der  einzelnen  Posten  des  Budgets  hervorgeht,
  wurden  diese  3  Mill.  von  dem  auCerordentlichen  Budget  für  aile
Einrichtungen  dort  eingestellt;  sie  stellen  demnach  keine  Vermehrung  der
Einnahmen  dar,  sondera  es  handelt  sich  um  eine  Eintragung,  die  behufs
Abschlusses  des  Gemeindebudgets  gemacht  wurde.
            
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