Contents: Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

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II. Öffentliche Versicherung. 
Über den Verband hinaus ist die Rückversicherungsfrage in der Weise 
geregelt, daß der Verband von den ihm von den Einzelanstalten über 
wiesenen Exzedenten wiederum nur einen Teil in eigener Deckung behält, 
den Rest aber in Rückversicherung bei seinem Rückversicherungsorgan gibt. 
Der Verband haftet der Einzelanstalt für die ihm überwiesenen 
Exzedenten. Deckung hierfür findet er seinerseits für seinen Selbstbehalt 
in der von den angeschlossenen Anstalten übernommenen Solidarhaft, für 
die in Rückdeckung gegebenen Summen aus dem Rückversicherungsvertrage 
mit seinem Rückversicherungsorgan. Die Funktionen des Rückversicherungs 
organs wurden der neugegründeten Rückversicherungs-Aktiengesellschaft 
„Deutschland" übertragen, deren ursprüngliches Aktienkapital von 
1 Mill. Mk. inzwischen auf 3 Mill. Mk. erhöht worden ist 1 . 
Jede einzelne Lebensversicherungsanstalt ist mit einem volleingezahlten 
Stammkapital von 1 Mill. Mk. ausgestattet worden. Die öffentliche 
Lebensversicherung verfügt also zurzeit mit ihren sechs Anstalten und der 
Rückversicherungs-Aktiengesellschaft über Garantiemittel in Höhe von ins 
gesamt 9 Mill. Mk. 
Der Verband öffentlicher Lebensversicherungsanstalten in Deutschland 
ist von den verbundenen Anstalten zum Zwecke des Betriebs der un 
mittelbaren Versicherung mit einem Stammkapital von 1^/s Mill. Mk. 
ausgestattet worden, welches er in den ersten 5 Jahren überhaupt nicht, 
von da an mit 3 1 k°lo zu verzinsen hat. Das Stammkapital ist zu 
einem Drittel in bar und zu zwei Dritteln in Schuldversprechen im Sinne 
des ß 780 B.G.B. geleistet worden, welche jederzeit auf Verlangen des 
Verbandes einzulösen sind. Mit Genehmigung des Ministers des Innern 
kann das Stammkapital jederzeit erhöht werden. 
Die öffentlichen Lebensversicherungsanstalten betreiben alle Arten 
der Lebens- und Rentenversicherung, insbesondere die reine und die ge 
mischte Todesfallversicherung gegen lebenslängliche, abgekürzte oder ein 
malige Prämienzahlung, die Versicherung zu festem Termin, die Erlebens 
fall- sowie die Leibrentenversicherung. Für Anfang des Jahres 1913 
ist die Ausnahme der kleinen Lebensversicherung ohne ärztliche Unter 
suchung mit Wochen- und Monatsprämien (Volksversicherung) geplant. 
Von besonderer Bedeutung für die Durchführung der öffentlichen 
Lebensversicherung ist die sogenannte Tilgungsversicherung, die eine Ver 
bindung von Lebensversicherung und Entschuldung erstrebt. Diese Tilgungs- 
1 Der Verband hat sich bei der Verwaltung dieser Gesellschaft ein weitgehendes 
Bestimmungsrecht gesichert.
	        
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