Für die Beurteilung des Wertes der einzelnen Gründer-
gesellschaften sind aber noch weitere Umstände von Bedeutung.
Es ist allgemein bekannt, daß zwischen Gelsenkirchen,
Deutsch-Lux, Bochumer Verein seit 1921 eine
Interessengemeinschaft, die
Rhein-Elbe-Union
besteht, welche seinerzeit auch auf den Siemens-Konzern aus-
gedehnt wurde. Daß die erweiterte Siemens-Rhein-Elbe-
Schuckert-Union der Auflösung verfällt, dürfte keinem Zweifel
unterliegen. Es ist aber auch von Wichtigkeit, zu wissen, ob die
Rhein-Elbe-Union, welche eine Arbeitsgemeinschaft Kohle
und Eisen produzierender Werke war, auch noch fortgesetzt
wird zwischen Gesellschaften, von denen zwei reine Finanz-
gesellschaften geworden sind, während die dritte, nämlich die
Gelsenkirchener Bergwerksgesellschaft, sich auf den Weiter-
betrieb .der Zeche Monopol beschränkt. Würde nämlich die
Rhein-Elbe-Union weiter bestehen bleiben, so entfielen auf
die Aktien der drei Gesellschaften gleiche Dividenden. Der
Bochumer Verein wäre sogar noch insofern im Vorteil, als er
eine Vordividende von 1%, 2% oder 3% erhält, je nachdem
Gelsenkirchen und Deutsch-Lux bis zu 5%, zwischen 5 und10%
oder über 10% Dividende verteilen. Löst sich hingegen die
Rhein-Elbe-Union auf, so muß sich der Ertrag bei den einzelnen
Gesellschaften nach der Ergiebigkeit der Anlagen und des
Portefeuilles richten, die beide aus der Tabelle auf Seite 48 bis zu
einem gewissen Grade ersichtlich sind. Die Rhein-Elbe-Union
basiert in erster Linie auf dem Gedanken eines Rohgewinn-
ausgleichs. Nach demselben Prinzip war auch die erweiterte
Siemens-Rhein-Elbe-Schuckert-Union errichtet.. Die nach“
stehend wiedergegebenen Ausführungen des Herrn Dr.C:; F.
von Siemens.in der Generalversammlung der Siemens & Halske
A.-G. am 26, März 1926, welche‘*die Begründung für die
A *
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