Full text: Internationale Konvention zum gegenseitigen Schutz privater Vermögensrechte im Ausland

1) Die Vornahme der Auslandsinvestitionen direkt durch 
den Staat, Dies geschieht oft dann, wenn an der wirtschaft- 
lichen Hilfeleistung für ein bestimmtes Land ein politisches 
Interesse besteht. Die wirtschaftlichen Leistungen werden da- 
bei oft ohne den ernsten Willen, sie zurückzuverlangen, ge- 
währt, Dielaäst solcher Zuwendungen ä fonds perdu tragen somit 
die Steuerzahler des gewährenden Landes, Es leuchtet ohne 
weiteres ein, dass derartige Zuwendungen, so wichtig sie als 
Hilfe in Notlagen sind, nicht von grösserem Umfange und von 
längerer Dauer sein können, Es würde über die Kapazität der 
Staatshaushalte auch der reichsten Industrieländer gehen, den 
Investitionsbedarf der Entwicklungsländer auf die Dauer durch 
solche verlorenen Zuschüsse zu decken, Soweit es sich um An- 
leihen und Kredite aus Öffentlichen Mitteln handelt, auf deren 
Verzinsung und Amortisation der kreditgebende Staat Wert legt, 
so sollten diese der Finanzierung von Projekten vorbehalten 
bleiben, die Privatinvestitionen verschlossen sind, Es handelt 
sich dabei in der Hauptsache um die Finanzierung von Vorhaben 
der Infra-Struktur, die keine unmittelbare und kurzfristige 
Rentabilität abwerfen. Alle anderen Projekte sollten mehr und 
mehr privatwirtschaftlich finanziert und betrieben werden, weil 
nur hierdurch ein Höchstmass an Leistung gewährleistet ist. Da- 
bei sollten private ausländische Kapitalgeber bei Investitionen 
in den Entwicklungsländern mehr und mehr dazu übergehen, einheimi- 
sche Kräfte in diesen Gebieten als echte Partner aufzunehmen, 
Yur auf diese Weise kann dort der so notwendige Stamm an Tech- 
nikern, Facharbeitern und Unternehmern herangebildet werden, 
der eine der wesentlichsten Voraussetzungen für einen organi- 
achen Wirtschaftsaufbau darstellt. 
2) Der private, kommerzielle Kapitalexport allein kann bei der 
privatwirtschaftlichen Struktur der westlichen Industrieländer 
die enormen Summen aufbringen, die zur Erschliessung der Ent- 
wicklungsländer erforderlich sind. Durch ihn werden die Über- 
schüsse der Volkswirtschaften dorthin gelenkt, wo sich im Aus-—- 
land ertragreiche Entwicklungsmöglichkeiten bieten, In der Ver- 
gangenheit haben vor allem die Vereinigten Staaten von Amerika 
den Nutzen solcher privater Investitionen von Ausländern er- 
fahren und mit Hilfe europäischen Kapitals die Schätze ihres 
noch unentwickelten Kontinents erschlossen, Durch eine einwand- 
freie Sehuldnermoral und Achtung des Privateigentums konnten
	        
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