Contents: Recht der Schuldverhältnisse (Bd. 2)

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I. Ab{Hnitt: Inhalt der Schuldverhältnijje. 
verden, daß jeder einzelne bereit3 von der Haftung ergriffen wäre; al8dann müßten ja 
auch bei einer GattungSiHuld die fjämtlighen vielleicht unzählbaren Exemplare der Sattung 
Sereit3 in obligatione jein, denn die Objekte der fcHließligen SLeiftung find bet der 
SattungSjhuld nicht minder undbejtimmt al3Z bei der zwijhen einer freilig überjehbaren 
Anzahl von Objekten di8junktiv gegebene Wahlmöglichkeit. Die Schuld im Sinne der 
Haftung ift eben fjelber alternativ, richtiger disjunktiv, alfo inhaltliH noch undejtimmt, 
ungewiß, unent{hieden innerhalb der größeren oder geringeren Anzahl der Disjunktiven; 
injofern liegt in der jog. Pendenztheorie ein richtiger Gedanke: dazZ „Entweder 
— Dder“ {ft eben eine befondere juriftifjdhe Kategorie, wie e8 Überhaupt eine hejondere Iogifche 
and fogar, wenigfien8 vom Standpunkte jeder Weltanjhauung, welde Willensfreiheit und in 
einem gegebenen Beitbunkite noch unentHiedene Möglichkeiten anerkennt, ontologifjhe Kategorie 
it. Wenn auf Grund diefer undeftimmten Schuld fchließlid} ein SGegenftand geleiftet wird, 
ber einem der disjunktiv gejebten Erfüllungsreguifite genügt, fo wird fie natürlich erfüllt, 
und dann ift e8 ganz überflüffig, ja unlogijdh, hier nachträglich eine fog. Konzentration 
aoranszufehen, die ja, da fie erjt eintritt, wenn die ShHuld dur Erfüllung erlifdht, gar 
feinen Zwed mehr Hätte. 
AnderfeitZ kann freiligf miederum nicht$ in solutione fein, nicht8 zur Erfüllung dienen, 
ma8 al8 SGegenftand nicht auch al3 „gefHuldet“ im Sinne des LeifjtenjolenZ oder Bekommen- 
'pllen8 (vbal. S. 2) gelten dürfte, fer e& nun disjunktiv (auf gleider Linie der Erwartung 
itehend) oder nur eventuell oder fubfidiär gefhuldet. Der theoretijhHe Gegenjaß zwijchen 
WaHlihuld und facultas alternativa fheint daher lediglich auf den berüchtigten Gegenfaß des 
„eigentlig“ und „uneigentlih” auszulaufen. Bedenklih find die aus diejem unfiheren Unter- 
ichied gezogenen allgemeinen praftijhen Konjequenzen. So wurden al8 raktijche 
Ariterien aufgeftellt (au noch Hier in 2. Aufl): 
a) Die bloße Wahlerkärung des Schuldner3 jet bei bloßer facultas alternativa 
des Schuldner3 wirkungslos, der Gläubiger dürfe nicht alternativ, fondern 
nur auf die (eigentlich prineipaliter) gefuldete Leiftung Magen, die facıltas 
alternativa fei lediglig al3 Einrederecht des Schuldner zu behandeln. (Litten 
a. a. ©. S. 26.) 
Xın Falle der alternativen Ermächtigung de8 Gläubiger3 könne diejer nicht 
nad 8 264 Abi. 2 zur WaHl gezwungen werden, er fomme in Annahmeverzug 
erft durch das Angebot der Prinzipalleiftung. 
Sn beiden Fällen der facultas merde der Schuldner hereit3 frei, wenn nur die 
eine, principaliter gefuldete Leiftung Kafızel unmöglihH werde, möge au die 
Reiftung, auf mwelde die Ermächtigung fi richte, möglich bleiben. Bei der 
Wahlfhuld dagegen werde Schuldner erft durch die Unmöglichkeit aller Leiftungen 
befreit. 
Val. au Ennecceru3, Bürgerl. NR. II S. 616 Note 3; hefonder3 eingehend Gern3- 
jein, Die ErfegungSbefitgni8 (facıultas alternativa) 1906. 
Dieje Konfequenzen erfdeinen mir al3 allgemeine Regeln um fo bedenkliher, al? 
leine3weg8 Einigkeit darüber herricht, welde gefeglidhen Disjunkiven al WahlihuldverhHältniffe, 
velde al8 bloße facultas zu gelten Haben. Facultas alternativa mit Wahlrecht des Schuldners 
nimmt an Ennecceru8 II S, 616 in 88 251 Ubf. 2, 257, 528 Sag 2, 775 Abf. 2, 1087 Abj. 2, 
1712 67. 2, 1973 Ubf. 2, 1992 Sag 2, 2170 Abi. 2, 2322 Abf. 2; facultas alternativa 
mit Wahlrecht des Gläubiger3 derjelbe in 88 249 Sag 2, 340, 634, 843 Abi. 3, 915. 1201 
werden, welde eine hefiehende Verbindlichkeit vorauZjegen. Umgekehrt genügt auch ein 
ılternativeS „in obligationem deducere‘“, um eine Novation Herbeizuführen (L 32 D. 46, 2). 
4. Der Schuldner Hat bezüglich jeder der in obligatione bhefindliHen Letftungen für 
VBerfchulden einzufjtehen. 
Die meiften diejer vier Kriterien dürften au bei der größeren Anzahl der {og- 
safultativen Ermächtigungen zutreffen; jedenfalls beruht die Unterjdheidung auf den denkbar 
lomplizierteften Borftelungen,
	        
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