Object: Volkswirtschaftspolitik

76 Allgemeine Gütercrzcngungspolitik. 
wie Zucker, Sulz, Erdöl, Bier, Branntwein, beziehen. Ter 
Entwurf ist nicht zur Annahme gelangt, ebensowenig die 1903 
und 1907 vorgelegten Entwürfe zu Sondergesetzen gegen die 
Verbände auf dem Gebiete der Zuckererzeugung. Mehrfach 
hat sich die Gesetzgebung in entgegengesetzter Richtung be 
tätigt. Italien hat 1906 die Schwefelgruben in Sizilien auf 
12 Jahre zu einem Zwnngsverbande vereinigt; Rußland hat 
1895 für das Zuckergewerbe, Rumänien 1908 für das Erdöl 
gewerbe durch eine vollständige staatliche Regelung den Grund 
gedanken der Verbände verwirklicht. In diesen Fällen handelt 
es sich uin Gewerbe, die durch Übererzeugung und fremden 
Wettbewerb gefährdet wurden. 
Der Hauptvorwurf, der in Deutschland neuerdings gegen 
die Verbände erhoben ist, geht darauf, daß sie Brennstoffe und 
Halberzeugnisse in, Auslande billig verkaufen und den dortigen 
Wettbewerb dadurch stärken, im Jnländ aber p hohe Preise 
fordern. Bei der Beratung des neuen deutschen Zolltarifs 
war als ein Mittel dagegen mehrfach die Aufhebung der Zölle 
auf die entsprechenden Waren bei einem derartigen Ver 
halten der Verbände empfohlen worden. Für ein solches 
Vorgehen bot die kanadische, neuseeländische und australische 
Gesetzgebung Vorbilder. Bei den zollfreien Brennstoffen war 
der Vorschlag gegenstandslos. Für die zollpflichtigen Waren 
gelangte er nicht zur Annahme, weil die Voraussetzungen, 
unter denen eine so einschneidende Maßregel anzuwenden 
sein würde, nicht mit hinreichender Bestimmtheit bezeichnet 
werden konnten, weil es weiter bedenklich erschien, durch die 
Aufhebung des Zolles auch diejenigen Gütererzeuger zu 
schädigen, die an den, betreffenden Verhalten nicht beteiligt 
sind, und weil es endlich als unmöglich angesehen wurde, 
den billigeren Verkauf nach dem Auslande, der auch sonst 
vielfach vorkomnit, dann mit Aufhebung des Zolles zu be 
antworten, wenn er von einem Verband ausgeht, aber nicht
	        
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