4 4. Buch. .V. Teil. Die Steuern.
auf, aber mit der Entwicklung des Staatslebens führt es zu speziellen
Opfern, anfangs in Naturalleistungen und persönlichen Diensten,
später, sobald deren Beschaffung und deren Benutzung Schwierig-
keiten verursacht, verwandeln sich die älteren naturalen Leistungen
und Opfer in Geldopfer.
In der historischen Entwicklung findet dieses Schema volle
Bestätigung. Die geschichtliche Entwicklung gestattet die KEr-
scheinungen auf dem Gebiete der Steuer auf einen der erwähnten
Fälle zurückzuführen. Die Steuer war im Anfang eine außer-
ordentliche Staatseinnahme und wird nur langsam zu einer ordent-
lichen. Die Steuer war im Anfang, von den Fällen sub a) c) und d)
abgesehen, eine freiwillig übernommene Last und wurde erst später
zu einer obligatorischen. Zuerst entwickelte sie sich zumeist in
Städten, die im allgemeinen die einzelnen Stadien der finanziellen
Entwicklung rascher durcheilen wie die Staaten mit großem
Territorium. Zu wichtigerer Einnahmequelle wird die Steuer mit
der Umwandlung des staatlichen Lebens und dem damit sich
steigernden Staatsbedarf, namentlich auch mit dem Fortschreiten
der Geldwirtschaft und der Notwendigkeit von Geldeinnahmen zur
Bestreitung der staatlichen Bedürfnisse in Heer und Amt. Die
Steuer ist gewissermaßen der finanzielle Ausdruck für diese Kint-
wicklung, deren charakteristische Schöpfung das stehende Heer ist.
In diesem Sinne hat Stourm Recht, wenn er sagt, daß das
stehende Heer und die Steuer an einem Tage geboren wurden. In
Frankreich wird im Jahre 1444 mit der Neuorganisierung der
Heeresverfassung unter Karl VII. die Taille als ständige Steuer
eingeführt. Ebenso führt Preußen im Jahre 1626 mit der Errich-
tung des stehenden Heeres die stehende Kontribution ein. Und
so wie die Einführung der stehenden Heere im Grunde auf wirt-
schaftliche Ursachen zurückzuführen ist, so sind auch in der
neuesten Phase des Steuerwesens, welche mit der großen wirtschaft-
lichen Umgestaltung unserer Zeit zusammenhängt, wirtschaftliche
Ursachen in der gesteigerten Bedeutung des Steuerwesens im Spiele.
Auf welche Weise und aus welchen Quellen der Staat seine
Einkünfte schöpft, das ist Folge der historischen Entwicklung und
hängt ganz und gar von der Natur der wirtschaftlichen Organi-
sation ab. In der frühesten Zeit, in der Periode des Patrimonial-
vermögens, schöpft auch der Herrscher sein Kigentum aus Patri-
monialgütern. In der Feudalzeit deckt der Herrscher als Haupt
des Komitats Szaboles aus dem Jahre 1704 lesen: Wer an dem gemeinen Wohle
teilnehmen will, der soll die Lasten des Gemeinwohles nach Gerechtigkeit tragen
(Tör. Tär, Historisches Magazin 1909, S. 289).
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