Full text: Die Arbeitsverhältnisse Zürcherischer Ladentöchter und Arbeiterinnen

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17 
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Die Ladentöchter haben folgenden Arbeitstag: 
Stundenzahl: 
In der stillen Zeit: 
In det S: 
9 
5 
2 
973 
8 
4 
10 
18 
13 
1072 
30 
26 
11 
22 
17 
1172 
17 
19 
12 
22 
22 
12 y 2 
18 
19 
13 
13 
18 
1372 
2 
6 
14 
5 
10 
14 v« 
1 
1 
15 
2 
6 
Der Achtstundentag ist also bei den Ladentöchtern nirgends 
vorhanden, sondern die Grosszahl muss 10 x jt bis 127a Stunden 
arbeiten. Der Unterschied zwischen stiller Zeit und Saison ist 
ein verhältnismässig minimer, weil eben die Frage für diesen 
Beruf etwas anders hätte gestellt werden müssen. Z, B. wäre 
die Frage nach der Arbeitszeit im Dezember angezeigter gewesen. 
Auf alle Fälle geht aber schon aus diesen Zahlen hervor, dass 
ein Gesetz zum Schutze der Ladentöchter sehr angebracht wäre, 
da beinahe die Hälfte der Angestellten selbst in der stillen Zeit 
über 11 Stunden pro Tag arbeiten muss. Ein einheitlicher Laden 
schluss sollte unbedingt normiert werden. 
Die Bemerkungen auf den Fragebogen erstrecken sich denn 
auch fast ausschliesslich auf diesen Punkt, und kein Berufszweig 
hat verhältnismässig so viele Klagen angebracht, wie gerade die 
Ladentöchter. Wir geben nun nachstehend einige solcher Stimmen 
wieder: 
Eine Ladentochter vom Lande schreibt: „Der grösste Uebel- 
stand ist die Gewohnheit der Hausfrauen, abends 9 Uhr noch 
einzukaufen.“ 
Eine andere bemerkt: „Für den 8 Uhr-Ladenschluss wären 
wir alle sehr dankbar. Derselbe wäre sehr notwendig.“ 
Eine Kollegin aus der Stadt schreibt: „ Könnte nicht erwirkt 
werden, dass wenigstens am Samstag Abend die Geschäfte früher
	        
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