warum man die Arbeiterversicherung an die Lösung dieser gewiß
nicht einfachen Frage binden und die Arbeiterschaft, im Bewußtsein
der Tragweite dieser notwendigen Versicherung, noch länger warten
läßt.
Die Gewerkschaften sowie die Arbeiterkammern haben zu
dem Entwurf einer „Invaliditäts-, Alters- und Hinterbliebenen—
versicherung der Arbeiter und Angestellten“, dessen Besprechung
wir uns leider versagen müssen, Stellung genommen und eine
Reihe von Verbesserungsvorschlägen erstattet. Mit Rücksicht auf die
Schwierigkeit, die Versicherung der Arbeiter und Angestellten in
einem Gesetz in absehbarer Zeit zusammenfassen zu können, haben
sich die Angestelltenorganisationen vorläufig auf die Reform der
Angestelltenversicherung beschränkt, die bereits im vorangegangenen
Kapitel zur Besprechung gelangte.
Die Versicherung der Arbeiter, deren Notwendigkeit nicht nur
hei jeder Maifeier, sondern auch sonst bei jeder Gelegenheit betont
wurde, wird nun zu einer immer dringlicheren Forderung. Insbe—
sondere heute, wo infolge der Wirtschaftskrise gerade die alten,
ihrer Kräfte beraubten Menschen die ersten Opfer des Abbaues
geworden sind. Kommt auch die Produktion wieder in Gang, so
haben wir dennoch zu gewärtigen, daß der Kapitalismus, getreu
seiner „Tradition“, nach jungen Kräften verlangen wird. Der
Arbeitslosenversicherung droht in absehbarer Zeit eine Beschränkung
der Bezugsdauer. Die Versorgung jener Menschen, die man einer—
seits als Arbeitskräfte nicht mehr einstellen, ihnen anderseits die
ohnehin unzulängliche Unterstützung rauben will, wird mehr denn
je zu einer gebieterischen Notwendigkeit für einen Staat, dessen
Regierungsparteien für andere, weit weniger wichtige Dinge stets
eine offene Hand gezeigt haben. Wenn diese Parteien ihrem Stand—
punkt, „wer arbeiten will, findet auch Arbeit“, Berechtigung ver—
schaffen wollen, dann müssen sie auch für jene Vorsorge treffen,
die n icht mehr arbeiten können. und für jene, die ihren Ernährer
verloren haben.
s. Kinderversicherung. Schon während des Krieges
zravitierte die Form der Entlohnung zum Alimentationsprinzip.
Neben der Familienzulage gelangten auch die Kinderzuschüsse zur
Finführung. An ersteren wird in vielen Kollektivverträgen heute
noch festgehalten, letztere sind in dem Gesetz über den Abbau der
Lebensmittelzuschüsse verankert. Mit dieser Einrichtung wurde eine
Bewegung ausgelöst, die durch ein von der sogialistischen Re—
gierung in Neusüdwales im Jahre 1919 versuchtes System eine
besondere Förderung erfuhr (siehe „Betriebsrat“, 1921, Seite 279)
und selbst in Unternehmerkreisen Anklang fand. Diese eindrucks—
volle Bewegung führte schließlich dazu, daß im Oktober 1922 die
Arbeiterkammer mit allen Interessenten zur Beratung eines
Gesetzentwurfes über die Kinderversicherung schrift. der om 14 No—