Object: Sozialpolitik in Österreich 1919 bis 1923

warum man die Arbeiterversicherung an die Lösung dieser gewiß 
nicht einfachen Frage binden und die Arbeiterschaft, im Bewußtsein 
der Tragweite dieser notwendigen Versicherung, noch länger warten 
läßt. 
Die Gewerkschaften sowie die Arbeiterkammern haben zu 
dem Entwurf einer „Invaliditäts-, Alters- und Hinterbliebenen— 
versicherung der Arbeiter und Angestellten“, dessen Besprechung 
wir uns leider versagen müssen, Stellung genommen und eine 
Reihe von Verbesserungsvorschlägen erstattet. Mit Rücksicht auf die 
Schwierigkeit, die Versicherung der Arbeiter und Angestellten in 
einem Gesetz in absehbarer Zeit zusammenfassen zu können, haben 
sich die Angestelltenorganisationen vorläufig auf die Reform der 
Angestelltenversicherung beschränkt, die bereits im vorangegangenen 
Kapitel zur Besprechung gelangte. 
Die Versicherung der Arbeiter, deren Notwendigkeit nicht nur 
hei jeder Maifeier, sondern auch sonst bei jeder Gelegenheit betont 
wurde, wird nun zu einer immer dringlicheren Forderung. Insbe— 
sondere heute, wo infolge der Wirtschaftskrise gerade die alten, 
ihrer Kräfte beraubten Menschen die ersten Opfer des Abbaues 
geworden sind. Kommt auch die Produktion wieder in Gang, so 
haben wir dennoch zu gewärtigen, daß der Kapitalismus, getreu 
seiner „Tradition“, nach jungen Kräften verlangen wird. Der 
Arbeitslosenversicherung droht in absehbarer Zeit eine Beschränkung 
der Bezugsdauer. Die Versorgung jener Menschen, die man einer— 
seits als Arbeitskräfte nicht mehr einstellen, ihnen anderseits die 
ohnehin unzulängliche Unterstützung rauben will, wird mehr denn 
je zu einer gebieterischen Notwendigkeit für einen Staat, dessen 
Regierungsparteien für andere, weit weniger wichtige Dinge stets 
eine offene Hand gezeigt haben. Wenn diese Parteien ihrem Stand— 
punkt, „wer arbeiten will, findet auch Arbeit“, Berechtigung ver— 
schaffen wollen, dann müssen sie auch für jene Vorsorge treffen, 
die n icht mehr arbeiten können. und für jene, die ihren Ernährer 
verloren haben. 
s. Kinderversicherung. Schon während des Krieges 
zravitierte die Form der Entlohnung zum Alimentationsprinzip. 
Neben der Familienzulage gelangten auch die Kinderzuschüsse zur 
Finführung. An ersteren wird in vielen Kollektivverträgen heute 
noch festgehalten, letztere sind in dem Gesetz über den Abbau der 
Lebensmittelzuschüsse verankert. Mit dieser Einrichtung wurde eine 
Bewegung ausgelöst, die durch ein von der sogialistischen Re— 
gierung in Neusüdwales im Jahre 1919 versuchtes System eine 
besondere Förderung erfuhr (siehe „Betriebsrat“, 1921, Seite 279) 
und selbst in Unternehmerkreisen Anklang fand. Diese eindrucks— 
volle Bewegung führte schließlich dazu, daß im Oktober 1922 die 
Arbeiterkammer mit allen Interessenten zur Beratung eines 
Gesetzentwurfes über die Kinderversicherung schrift. der om 14 No—
	        
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