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Zweiter Teil,
lich nicht, wie ein wohlwollender französischer Nationalökonom
meinte, lediglich auf Tardinuptialität an sich zurückzuführen 23,
sondern z. B. auch auf die Einwirkung besonderer, diese erst
erklärender Sitten (z. B. auf das voreheliche Zusammenleben
bei den Bauern, auf das noch des öfteren zurückzukommen
sein wird). Eine Wirkung der Tardinuptialität auf die Illegitimi-
tät der Geburten ist mithin nur da wahrzunehmen, wo bei
gleicher Gestaltung der Sitten und gleicher Alters- und Klassen-
struktur zwei sonst gleich große Volksgemeinschaften sich
durch einen verschieden hohen Durchschnitt des Heiratsalters
unterscheiden. Innerhalb jedes Volkes werfen die grundlegen-
den. Verschiedenheiten in der Lebensführung der Gesellschafts-
klassen die angedeuteten logischen Kausalen vollends über den
Haufen.
Zur Erfassung des tatsächlichen Standes der Geschlechts-
moral innerhalb eines Volkes wird vielfach die Methode der Er-
mittlung der sogenannten unehelichen Fruchtbarkeitsziffer, d.h.
die Berechnung der Zahl der unehelichen Geburten pro Kopf der
gebärfähigen Ledigen, als besonders vollkommen empfohlen.
Da diese Methode die verheirateten Gebärfähigen natürlich nicht
berücksichtigt, kann sie in Ländern, in denen die Heiratsziffer
eine große ist und jung geheiratet wird, im Extremen genommen
zu folgender, von Schnapper-Arndt köstlich geschilderten Hypo-
these führen: „Es herrschen in einem Lande ideale Zustände,
Die Jünglinge absolvieren rasch hintereinander ihre Lehrzeiten
bzw. Examina, Militärzeit und was sonst noch dazu gehört, und
heiraten dann sofort junge Mädchen von achtzehn Jahren. Es
gibt aber einige Tunichtgute unter den Männern, und einige
unter den Mädchen, die nicht heiraten, sind leichtsinnig und ge-
bären relativ sehr viele Kinder: dann fällt die uneheliche Frucht-
23 A, Legoyt, Article Population dans le Dictionnaire de l’£conomie
Politique, de Charles Coquelin et Guillaumin, 4. 6d., Paris 1873, vol. II,
p. 412.