Full text: Die Zollgesetze der österreichisch-ungarischen Monarchie nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung nebst allen auf die Einhebung und Verwaltung der Zölle Bezug habenden Vorschriften und Erlässen

I 
XLIV 
JnhaltS-Verzeichniß. 
Seite 
175 
Wegbringung der Waare ‘ 
b) Im" Fai?e die Waare vor dem Schlüsse des Zollverfahrens mit einem 
Pfandrechte oder gerichtlichen Verbote belegt wird 
IV. Duplicate amtlicher Bestätigungen. 
177 
1. Ansuchen um dieselben 
3 ÏSÄ HSSSS'Ä; 2 
ausgestellt werden •••••••;• _ 
4. Gebühr für Ausstellung von Duplikaten 
Drittes Hauptstück. 
Von den Ausfuhrgütern. 
180 
L OT r ) m s"rt i ÄT"®«n m8 und ÄM-nu« d« Waaren' : . 
b) Amtshandlungen zur Ausfuhr __ 
2. Uebernahme der Erklärung ; ; ; _ 
a) Im Allgemeinen -. . . 181 
b) Gestattung der mündlichen Erklärung __ 
c) Erleichterungen in der Erklärung 
3. Prüfung der Erklärung . - - - — 
a) Minder wesentliche Mangel jgg 
b) Bei Reisenden . . . • • • • • ; ‘ * _ 
d) Vttñhren bei Verschiedenheit zwischen den Papieren und der Erklärung — 
4. Zollamtliche Untersuchung 
a) Vollziehung derselben 1 ! — 
d) Entdeckung von Unrichtigkeiten in der Menge 
5 Berechnung und Einhebung der Gebühren 
a) Allgemeine Bestimmung • ••••;• 
- 
» ew sbsäss“- - - 
a) Verbuchung 188 
b) Amtliche Bestätigung __ 
aa) Art der Ausstellung 
bb) Erfordernisse derselben ' __ 
7. Austritt der Waaren ' ' 
b] Wenn ìûeĢAusfuh rerklärung bei einem Jnnerlandêamte erfolgte . . ķ 
c) Auf Grenzgewässern 
186 
187
	        
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