Contents: Wichtige Aufgaben der materiellen Fürsorge

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wird dem Antragsteller mitzuteilen fein, daß Unterstützung nicht ge 
währt werden kann, weil Beiträge, deren Höhe ihm im einzelnen zu 
nennen ist, von seinen ihm namhaft zu machenden Angehörigen ge 
leistet werden können. Es muß dann aber, um den Hilssbedürstigen 
nicht der Not preiszugeben, stets bemerkt werden, daß von einer 
Nichterfüllung der Leistung der Fürsorgestelle sofort Mitteilung zu 
machen sei, damit dann die zwangsweise Heranziehung zu Unter 
haltsbeiträgen erfolgen kann. Eine ähnliche Mitteilung würde an die 
Unterhaltsverpflichteten zu geben sein. 
Muster für die Mitteilung: 
1. An Frau N. N. 
Auf Ihren Antrag vom: 
Es ist festgestellt worden, daß aus Ihrem Angehörigenkreise 
folgende Personen einen Unterhaltsbeitrag an Sie zahlen können: 
Wilhelm N. N. monatlich Mark, 
August N. N. monatlich Mark. 
Wir haben mit den Genannten wegen einer freiwilligen 
Zahlung an Sie verhandelt. Sie haben sich dazu bereit erklärt und 
wollen die angegebenen Beträge jeden Monat bis zum 5. des Mo 
nats an Sie freiwillig zahlen. Wir nehmen ohne weiteres an, daß 
die Zahlung auch tatsächlich pünktlich erfolgen wird und sehen 
daher davon ab, eine zwangsweise Verpflichtung herbeizuführen. 
Sollten die Vorgenannten die Zahlung nicht leisten, so bitten wir, 
uns hiervon Mitteilung zu machen, damit wir dann evtl, geeignete 
Zwangsmaßnahmen ergreifen. 
Evtl. Zusatz: Danach kommt eine Unterstützung durch uns 
nicht mehr in Frage, 
oder: Nach unseren Unterstützungsgrundsätzen zahlen wir 
neben den genannten Beträgen noch monatlich Mk., die 
Sie in Empfang nehmen können usw. 
2. Abschrift an Wilhelm N. N., 
Abschrift an August N. N. 
mit der Bitte um Kenntnisnahme. Wir ersuchen Sie, Ihrer Unter 
haltspflicht stets pünktlich nachzukommen, um uns Zwangsmaß 
nahmen zu ersparen. Diese Regelung schließt natürlich nicht aus, 
daß Sie über den von uns festgesetzten Betrag hinaus Unterstützung 
gewähren, zumal wir nur den notwendigsten Lebensbedarf berück 
sichtigt haben. Sollten Sie durch erhebliche Verschlechterung Ihrer 
wirtschaftlichen Lage einmal zu Beiträgen nicht mehr in der Lage 
sein, so stellen wir entsprechende Mitteilung an uns anheim. 
Handelt es sich bei dem Unterhaltsverpflichteten um eine Person 
in gehobener Stellung, so wird zweckmäßig der Unterhaltsverpflichtete
	        
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