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wird dem Antragsteller mitzuteilen fein, daß Unterstützung nicht ge
währt werden kann, weil Beiträge, deren Höhe ihm im einzelnen zu
nennen ist, von seinen ihm namhaft zu machenden Angehörigen ge
leistet werden können. Es muß dann aber, um den Hilssbedürstigen
nicht der Not preiszugeben, stets bemerkt werden, daß von einer
Nichterfüllung der Leistung der Fürsorgestelle sofort Mitteilung zu
machen sei, damit dann die zwangsweise Heranziehung zu Unter
haltsbeiträgen erfolgen kann. Eine ähnliche Mitteilung würde an die
Unterhaltsverpflichteten zu geben sein.
Muster für die Mitteilung:
1. An Frau N. N.
Auf Ihren Antrag vom:
Es ist festgestellt worden, daß aus Ihrem Angehörigenkreise
folgende Personen einen Unterhaltsbeitrag an Sie zahlen können:
Wilhelm N. N. monatlich Mark,
August N. N. monatlich Mark.
Wir haben mit den Genannten wegen einer freiwilligen
Zahlung an Sie verhandelt. Sie haben sich dazu bereit erklärt und
wollen die angegebenen Beträge jeden Monat bis zum 5. des Mo
nats an Sie freiwillig zahlen. Wir nehmen ohne weiteres an, daß
die Zahlung auch tatsächlich pünktlich erfolgen wird und sehen
daher davon ab, eine zwangsweise Verpflichtung herbeizuführen.
Sollten die Vorgenannten die Zahlung nicht leisten, so bitten wir,
uns hiervon Mitteilung zu machen, damit wir dann evtl, geeignete
Zwangsmaßnahmen ergreifen.
Evtl. Zusatz: Danach kommt eine Unterstützung durch uns
nicht mehr in Frage,
oder: Nach unseren Unterstützungsgrundsätzen zahlen wir
neben den genannten Beträgen noch monatlich Mk., die
Sie in Empfang nehmen können usw.
2. Abschrift an Wilhelm N. N.,
Abschrift an August N. N.
mit der Bitte um Kenntnisnahme. Wir ersuchen Sie, Ihrer Unter
haltspflicht stets pünktlich nachzukommen, um uns Zwangsmaß
nahmen zu ersparen. Diese Regelung schließt natürlich nicht aus,
daß Sie über den von uns festgesetzten Betrag hinaus Unterstützung
gewähren, zumal wir nur den notwendigsten Lebensbedarf berück
sichtigt haben. Sollten Sie durch erhebliche Verschlechterung Ihrer
wirtschaftlichen Lage einmal zu Beiträgen nicht mehr in der Lage
sein, so stellen wir entsprechende Mitteilung an uns anheim.
Handelt es sich bei dem Unterhaltsverpflichteten um eine Person
in gehobener Stellung, so wird zweckmäßig der Unterhaltsverpflichtete