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Der Präsident
der Reichsarbeitsverwaltung
(Abt. Gewerbeaufsicht)
Il 4337/26
A
Berlin NW 40, den 29. November 1926
Scharnhorststr. 35
An
die Sozialministerien der Länder (für Preußen Ministerium
für Handel und Gewerbe)
Betrifft: Aberstundenarbeit bei Aufträgen auf Grund des
Arbeitsbeschaffungsprogramms
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Die wiederkehrenden Klagen über umfangreiche UÜberarbeit in gewerblichen Betrieben sowie die
anhaltend ungünstige Lage des Arbeitsmarktes machen es notwendig, diesen Verhältnissen erhöhte
Ausmerksamkeit zuzuwenden. Insbesondere gilt dies für Arbeiten, die auf Grund des von der Reichs—
regierung aufgestellten Arbeitsbeschaffunggsprogrammes und durch Maßnahmen der öffentlichen Hand
geschaffen werden. In dem Exrlaß des Herrn Reichsarbeitsministers vom 24. August 1926 —
1071626 —Geichsarbeitsblatt 1926 S. 311) ist bereits darauf hingewiesen, daß der Zweck des
Arbeitsbeschaffungsprogramms, die Minderung der Erwerbslosigkeit, nicht erreicht werden kann, wenn
die durch dieses Programm geschaffene vermehrte Arbeitsgelegenheit durch Mehrarbeit der vorhan—
denen Belegschaft aufgesogen wird. Hierzu bemerke ich ausdruͤcklich, daß nach den mit den einzelnen
Beschaffungsressorts getroffenen Abreden bei allen Aufträgen der Reichsbahn, der Reichspost und der
Wasserstraßenverwaltung die Unternehmer sich verpflichten müssen, die Aufträge grundsätzlich ohne
Zuhilfenahme von Uberstunden auszuführen und möglichst Erwerbslose neu einzustellen
In gleicher Weise soll bei allen Arbeiten auf Grund des sogenannten Russengeschäfts verfahren werden.
Daß ebenso auch bei denjenigen Arbeitsgelegenheiten, die, abgesehen vom Arbeitsbeschaffungsprogramm
der Reichsregierung, durch Maßnahmen der öffentlichen Hand geschaffen werden, UÜberstundenarbeit
ach eee rr werden soll, ist im Erlaß des Herrn Reichsarbeitsministers vom . Novem—
ber 1920 — Reichsarbeitsblatt 19276 S. 373) zum Ausdruck gebracht worden.
In der am 3. November d. J stattgefundenen Besprechung mit den leitenden Gewerbeaufsichts—
beamten der größeren Länder wurde es im Interesse der Durchführung der sozialpolitischen Maß—
nahmen als notwendig bezeichnet, den Gewerbeaufsichtsbeamten ein Verzeichnis der Firmen, die
Arbeiten auf Grund des Arbeitsbeschaffungsprogramms ausführen, zu übermitteln. Auf diese Weise
soll ihnen die Möglichkeit gegeben werden, eine Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit, die im
Gegensatz zu der vom Unternehmer übernommenen Verpflichtung stehen würde, festzustellen. Weiter
soll dadurch vermieden werden, daß die Gewerbeaufsichtsbeamten in Unkenntnis solcher Aufträge
Aberarbeit bewilligen. Ich komme dieser Anregung nach und füge ein Verzeichnis der Firmen mit
Russengeschäften ergebenst bei. Da die sonstigen Aufträge im Rahmen des Arbeitsbeschaffungs—
programms regelmäßig von den nachgeordneten Stellen vergeben werden, vermag ich die mit ihnen
bedachten Firmen nicht anzugeben. Im Interesse einer moͤglichst weitgehenden Erfassung aller in
Frage kommenden Firmen dürfte es jedoch liegen, wenn die Gewerbeaufsichtsbeamten sich über diese
Firmen durch Nachfrage bei den örtlichen Arbeitsnachweisstellen Kenntnis verschaffen, Eine An—
veisung an die Landesämter für Arbeitsvermittlung über eine entsprechende Auskunfterteilung an die
Gewerbecufsichtsamter ist erfsolat
Ich wäre dankbar, wenn die Gewerbeaufsichtsbeamten angewiesen werden könnten, auf diese Weise
für die Durchführung des Arbeitsbeschaffungsprogramms mitzuwirken. Dabei könnten sie auch im
Einvernehmen mit dem Unternehmer die Möglichkeit von Neueinstellungen Erwerbsloser prüfen.
Sollten einzelne Unternehmer sich weigern, die ihnen bei Erteilung der Aufträge gestellten sozialpoli—
kischen Bedingungen zu erfüllen, so wäre mir eine Mitteilung dieser Firmen sehr erwünscht.
Hinsichtlich der Genehmigung von Überarbeit auf Grund des 86 der Arbeitszeitverordnung verweise
ch besonders auf den oben angeführten Erlaß des Herrn Reichsarbeitsministers vom 9. November 1926
Abdrucke dieses Schreibens sowie des Verzeichnisses der Firmen mit Russengeschäften füge ich in
ausreichender Zahl zwecks Aushändigung an die Gewerbeaufsichtsbeamten bei. Bas Verzeichnis würde
nur den Gewerbegqufsichtsämtern zu übermitteln sein, in deren Bezirk Firmen der bezeichneten Art
vorhanden sind. Weitere Abdrucke stehen auf Anfordern zur Verfüqung
Dr. Gyrup