Der Reichsarbeitsminister
b63Xr. 2326
Berlin NW 40, den EI. November 1926.
Scharnhorststr 3
An —
die Sozialministerien der Länder
Im Nachgang zu meinem Erlaß vom 1. November 1926
— 138016
Betrifft: Vergebung öffentlicher Arbeiten und Aufträge,
hier Ausgleich zwischen Wohnungsbau und öffentlichen
Hochbauten
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In meinem nebenbezeichneten Erlaß habe ich auf die Notwendigkeit besonderer Maßnahmen zur
gleschmäßigen Verteilung ͤffentlicher Arbeiten und Aufträge hingewiesen.
Sowe dabe die Vergebung von Wohnungsbauten und sonstigen aus öffentlichen Mitteln geförderten
Hochbauten in Frage kommt, darf ich zu seiner Ergänzung auf folgendes hinweisen:
l. Die für die Vergebung von Wohnungsbauten und öffentlichen Hochbauten zuständigen Beschaf⸗
ungsflellen mussen sich jewells spätestens vor Schluß des Kalenderjahres über die ortliche und zeitliche
Berpendung der Baumuttel des kommenden Jahres in gemeinsamen Besprechungen einigen. Die
anden werden zu beftimmen haben, welche Stelle für beftimmte Bezirke die Federführung zu über—
nehmen hat. Eine wirksame Artbeitsverteilung wird nur durch Beteiligung aller derjenigen Stellen
Jewaͤhrleistet werden, die öffentliche Baumittel vergeben. Auf die im genannten Erlaß betonte Not—
Sendigkeit der Beteiligung der Arbeitsnachweisbehörden hierbei mache ich besonders aufmerksam.
2. Die frühzeitige Bereitstellung der in den Haushaltsplänen für Bauzwecke eingesetzten Mittel ist
besonders vorbringlich, Ein erheblicher Teil der Miktel für öffentliche Hochbauten, die in die Haus—
haltsplane für 1927 Lingesetzt werden sollen, sollte daher noch im Laufe dieses Kalenderjahres vor—
bewilligt werden. Da die Neubauten für den Baumarkt uüberragende Bedeutung haben, wird die
Vorbewilligung von Reubaumitteln in erster Linie anzustreben sein, daneben empfiehlt es sich aber, für
Instandsetzungsarbeiten wenigstens dann Mittel vorgriffsweise bereitzustellen, wenn die klimatischen
Berhaͤltuifse Reubauarbeiten während des Winters außergewoöhnlich erschweren oder verhindern.
Um die planmäßige Durchführung des Wohnungsbaues zu sichern, sollten sich die zuständigen Körper—
schaften ebenfalls auch baldigst über die Verteilung des Hauszinssteueraufkommens schlüssig machen, das
das Jahr 1027 um Wohnunagsbau bexeitsteht, und diese Mittel rechtzeitig und ausreichend bevor⸗
chussen.
3. Um eine möglichst weitgehende Beschäftigung arbeitsloser Bauarbeiter schon während der Winter⸗
monate zu exreichen, sollen die fur die Zusammenfassung maßgebenden Stellen (Ziffer auch ermitteln,
viebiel Bauarbeiler getrennt nach Arbeitszweigen — und Bauhilfsarbeiter in ihrem Bereich vor—
handen sind und wieviel sur den Beginn der Frühjahrsbauzeit vorausfichtlich außer Arbeit sein werden,
ferner fur wesche Wohnungsbauten und öffentliche Hochbauten insgefamt Mittel vorbewilligt sind,
vieviel Arbeiter hierbet Beschaäftigung finden werden sowie ob und welche weiteren Bauarbeiten zur
Aufnahme der danach zunächst arbeitslos bleibenden Arbeiter noch erforderlich sind.
Die Ergebnisse der Submission werden zweckmäßigerweise vor endgültiger Vergebung unter dem
Hesichtspunkt einer tunlichst gleichmäßigen Beschäftigung der Baubetriebe nachgeprüft. Sollte eine
Uberbelastung des Bau⸗Arbeilsmarktes eintreten, so müßten sofort oder Verschie⸗
bungen im Bauprogramm, namentlich bei den öffentlichen Bauten, angeregt werden, da AUberspan⸗
nungen regelmäßig ungerechtfertigte Preis- und Lohnerhöhungen nach sich ziehen und daher vermieden
verden muffen. Sollten die bewilligten Arbeiten zut Beschäftigung der vorhandenen Arbeitskräfte nicht
Asreichen, so mußte rechtzeitig erwogen werden ob und wesche weiteren Bauvorhaben durchaführt
werden müssen.
1. Um im Baustoffgewerbe eine Verteuerung durch Häufung von Aufträgen in den Fruhjahrs—
monaten zu vermeiden und um möglichst viele Baustoffarbeiter auch während der Wintermonate gleich—
maßig zu beschafligen, wird geprüft werden müssen, inwieweit bereits vor Beginn des Winters die
Vorbew lligungen auf die öffentlichen Bauten und auf das Aufkommen der Hauszinssteuer zur gemein—
faͤmen und rechtzeitigen Baustoffbestellung verwendet werden können. Soweit größere Baustoff—
unternehmungen ia Frage kommen, wird vielfach im Wege der Verhandlungen ohne sofortige Festlegung
oöffentlicher Mittel eine frühzeitige Fertigstellung der Baustoffe erreicht werden können. Zut Beschaͤf
ligung mittlerer und kleinerer Betriebe, namentlich im Rahmen des Handwerks, kann, sofern die Preise
hurdurch nicht erhöht werden, durch Hergabe von Vorschüssen aus den Vorbewilligungen die frühzeitige
Vergebung des angemeldeten Baustoffbedarfs ermöglicht werden Hierbei müssen bestimmte Binbungen
für die Preisbildung auferlegt werden.
Ich bitte, mit allem Nachdruck auf die nachgeordneten Stellen einzuwirken, damit die Maßnahmen
rechtzeitig und in vollem Umfange durchgeführt werden.
Fur Mitteilung aller in dieser Richkung veranlaßten Maßnahmen wäre ich dankbar.
Im Auftrage
Dr Nitter