fullscreen: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

80 
I. Buch. Production und Consumtion. 
Eine radicale Hilfe gewähren aber alle diese Maßregeln nicht. Es muß 
Vielmehr vor allem darauf hingewirkt werden, daß die technischen und die 
sonstigen Vortheile, welche den großen Betrieben zur Verfügung stehen, auch 
den kleinen Unternehmern zugänglich gemacht werden, wenn anders man dieß 
in socialer Hinsicht so werthvolle Schicht der Bevölkerung, die besondere Bürg 
schaften für Religiosität, Sittlichkeit und gesundes Familienleben bietet und 
einen mächtigen Schutzwall gegen das Vordringen der Socialdemokratie bildet, 
zwar nicht völlig aufgelöst — denn ein vollständiges Verschwinden derselben 
ist nicht denkbar —, wohl aber auf das bedeuklichste vermindert und an 
Wohlstand reducirt sehen will. Es niuß also zunächst für ausgiebige ge 
werbliche Bildung gesorgt, dann aber mit aller Macht, nöthigenfalls auch 
durch staatliche Steuererleichterungen für derartige Vereine, dahin gewirkt 
werden, daß die kleinen Unternehmer den Rohstoff gemeinschaftlich eintauien, 
genossenschaftliche Verkaufshatten erstellen und zur Uebernahme gewiffer Arbeiten, 
die bisher in der Werkstatt eines jeden einzelnen Meisters verrichtet wurden, 
einen gemeinschaftlichen Maschinenbetrieb einrichten. Auch die Zuleitung von 
Triebkräften aus deren gemeinsamen Erzeugungsstätten in die Arbeitslocale der 
einzelnen Unternehmer erweist sich für gewisse Unternehmungen von heilsamstem 
Einfluffe. Freilich erfordert es Mühe, die vielfach der Routine ergebenen 
oder inuthlosen Kleiniueister an solche Fortschritte zu gewöhnen. Wie wenig 
haben in dieser Hinsicht die österreichischen obligatorischen Gewerbsgenoffen- 
schaften seit ihrer Errichtung auf Grund des Gesetzes vom Io. März 188.) 
bis jetzt zu stände gebracht, obgleich sie dazu das Recht besitzen! Allerdings 
dürfen sie ja auch — wie billig — die einzelnen Meister. die vielleicht schon 
alle derartigen Veranstaltungen getroffen haben, nicht zur Mitwirkung hierbei 
zwingen. Es ist Aufgabe höher Gebildeter, in dieser Richtung leitend und 
helfend einzugreifen und nach dem Vorbilde des von Schulze-Delitzsch und 
Raiffeisen in Deutschland, dem Kapuzinerpater Ludovic de Besse in 
Frankreich u. a. m. für die Vorschußkassen und Volksbanken Geleisteten den ersten 
Anstoß zu geben. Wenn nur einige Genossenschaften prosperiren, folgen weitere 
Gründungen von solchen bald nach. Rur kann auf dem Felde solcher schon 
mehr oder weniger den Charakter von Productivgenossenschaften tragenden 
Vereinigungen nie und nimmer von Zwangscorporationen die Rede sein. 
Das Hineinzwingen der indolenten Elemente, deren es zu allen Zeiten, und 
zwar meist infolge eignen Verschuldens der betreffenden Individuen gibt, muß 
mißest, GocialpoWif unb WemaUu%' H, 1 (Wien 1898), o. ^-27?. 
selbe spricht sich anläßlich des österreichischen Gesetzentwurfs vom 26. Januar 1892 su 
derartige Maßregeln aus und weist auf die in verschiedenen Ländern (bayrisches Gesetz 
von 1868, preußisches von 1880, ungarisches von 1884) getroffenen Verfügungen, e.ne 
besondere Besteuerung und das Erforderniß vocgängiger Erlaubniß, bin.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.