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gezahlt und 11,200 M. dem Bcamton-Wittwcnfond libe, wiesen. Da
m den Statuten die Dotirung eines Extia-Keservcfonds iiiclit voi--
gesehen ist, so kann der einzelne Aktionär die Kichtvertheiliing
der obigen 204,955 M. als statutenwidrig anfeebten. Auf Grund
derselben Bestimmungen lässt sich Überhaupt das Verlangen reebt-
fertigen, den ganzen Extra-Keservefond zur Vertheilung zu bringen
Zu bemerken ist indess, dass sieh die Verwaltung aus der Dotation
des Extra-Reservefonds keine Tantiemen berechnet. Anfangs 1877
Kesc-vc 621,904 M., die Extrareserve
öJl,4dd M. Das Gingezahlte Aktienkapital von 10,500,000 M soll
eine Vermehrung pro 1877 nicht e,fahren, obgleich die 2. Seiie
von 7,500,000 M. nur mit 40 pCt. ciugezahlt ist. Da Ins jetzt
«r*<='"'*'“'‘6 Betrag des Aktienkapitals an
llandbriefen hinausgegelien worden ist, wälireud das Maximum
des 1 tandbriefumlaufs das Zwauzigfache des eingezahlten Aktien
kapitals betragen darf, so ist eine solche Einzahlung noch lange
nicht nothwendig. Von den umlaufenden Pfandhriefen sind sämmt-
liche à 5 pCt. verzinslich, ausgenommen die, 15,000,000 M. um
fassende Emission von 1873, die nur 4'/, pCt. Zinsen trägt. Da
die Pfandbriefe dieser Kategorie zu 06 pCt. ausgegebeii worden
sind, die Bilanz aber keinen Disagio-Konto ersichtlich macht, so
ist anzunehmen, dass entweder der ganze Kursverlust bereits aus
dem Gewinne des Emissionsjahres gedeckt, oder das Disagio vom
Nominalbetrag der umlaufenden Pfandbriefe abgezogen worden ist.
48 Millionen M. Pfandbrietc werden mit Prämien vcrloost, die
übrigen sind mit lOpCt. Zuschlag zum Nominalwerthe rückzahlbar,
ausgenommen etwa 2,400,000 M. kündbare Pfandbriefe, welche
nicht im Börsenverkehre stehen.
Wie bereits in der Einleitung dieser Studie bemerkt, ist den
Inhabern der Pfandbriefe ein Faustpfandrecht eingeräumt worden
an den, von der Bank erworbenen und zu dem genannten Zweck
einer Vertretung der Gesammtheit der Pfandbriefgläuhiger ühcr-
geheuen Hypotheken. - Der Geschäftskreis der Gothaer Grund
kreditbank erstreckt sich auf Hypothekenerwerb und Beleihung
(ohne Gebietsgrenze), auf Ertheilung von Darlehen ohne hypothekari
sche Sicherstellung an Kreise, Gemeinden, Korporationen, die An
lage disponibler Gelder in Wechseln, Werthpapieren und Hypotheken
l^ür die Geschäftsleitung ist ein besonderes Reglement erlassen
en. Die Beleihung darf sich bei ländlichen Objekten auf zwei