fullscreen: Mexico

78 Die einzelnen Wirtschaftszweige ete. 
Staat schließlich zu, daß Konzessionen, die vor 1917 erworben 
worden waren, nicht unter die Bestimmung dieses Gesetzes 
fallen sollten. Aber die Unruhe wuchs erneut und führte zu 
energischem Widerspruch der Bergwerksbesitzer, als 1926 ver- 
langt wurde, daß jedes Bergwerk sich bis 1. Januar 1927 bei 
der Regierung eintragen lassen sollte, um eine auf 50 Jahre 
befristete Konzession zu erhalten — eine Vorschrift, die am 
Widerstand der Nordamerikaner scheiterte. 
2. Wirtschaftliche Ausnutzung der wilden Pflanzen- 
und Tierwelt. 
Die Mineralschätze sind ein Geschenk der Natur, mit denen 
in vergangenen Erdperioden bestimmte Gebiete (im kontinen- 
talen Mexico hauptsächlich der Nordwesten und die mittleren 
Gegenden) bedacht worden sind und die sich mit verschwindend 
geringen Ausnahmen (z. B. vulkanischer Schwefel) nicht wieder 
ergänzen und daher nach einmaligem Abbau für immer ver- 
schwunden sind; die natürliche Ausstattung der Erde mit 
Pflanzen und Tieren ist zwar auch in der Hauptsache ein Ge- 
schenk vergangener Zeiten, aber hier ist bei Fortbestehen der 
einst maßgebenden Klima-, Bewässerungs- und Bodenverhält- 
nisse bzw. Ernährungsbedingungen dem Menschen bei vernünf- 
tigem Maßhalten die Möglichkeit geboten, diese Gaben der 
Natur für seine Wirtschaft zu verwerten und doch immer wieder 
genügenden Nachwuchs erwarten zu können. Ja, es ist ihm die 
Möglichkeit gegeben, künstlich die Wachstumsbedingungen der 
gewünschten pflanzlichen und tierischen Lebewesen zu ver- 
bessern und damit ihre Zahl und Beschaffenheit zu erhöhen, Das 
gilt nicht nur von den Kulturpflanzen und Haustieren, deren im 
nächsten Abschnitt gedacht werden soll, sondern auch von den 
wildwachsenden Lebewesen. Leider muß hier festgestellt 
werden, daß dieses vernünftige Maßhalten namentlich in der 
Ausnutzung der Pflanzenwelt nicht stattgehabt hat und 
daß darum gegenwärtig stellenweise entschiedener Holzmangel 
herrscht, der neuerdings durch die Verbesserung der Transport-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.