78 Die einzelnen Wirtschaftszweige ete.
Staat schließlich zu, daß Konzessionen, die vor 1917 erworben
worden waren, nicht unter die Bestimmung dieses Gesetzes
fallen sollten. Aber die Unruhe wuchs erneut und führte zu
energischem Widerspruch der Bergwerksbesitzer, als 1926 ver-
langt wurde, daß jedes Bergwerk sich bis 1. Januar 1927 bei
der Regierung eintragen lassen sollte, um eine auf 50 Jahre
befristete Konzession zu erhalten — eine Vorschrift, die am
Widerstand der Nordamerikaner scheiterte.
2. Wirtschaftliche Ausnutzung der wilden Pflanzen-
und Tierwelt.
Die Mineralschätze sind ein Geschenk der Natur, mit denen
in vergangenen Erdperioden bestimmte Gebiete (im kontinen-
talen Mexico hauptsächlich der Nordwesten und die mittleren
Gegenden) bedacht worden sind und die sich mit verschwindend
geringen Ausnahmen (z. B. vulkanischer Schwefel) nicht wieder
ergänzen und daher nach einmaligem Abbau für immer ver-
schwunden sind; die natürliche Ausstattung der Erde mit
Pflanzen und Tieren ist zwar auch in der Hauptsache ein Ge-
schenk vergangener Zeiten, aber hier ist bei Fortbestehen der
einst maßgebenden Klima-, Bewässerungs- und Bodenverhält-
nisse bzw. Ernährungsbedingungen dem Menschen bei vernünf-
tigem Maßhalten die Möglichkeit geboten, diese Gaben der
Natur für seine Wirtschaft zu verwerten und doch immer wieder
genügenden Nachwuchs erwarten zu können. Ja, es ist ihm die
Möglichkeit gegeben, künstlich die Wachstumsbedingungen der
gewünschten pflanzlichen und tierischen Lebewesen zu ver-
bessern und damit ihre Zahl und Beschaffenheit zu erhöhen, Das
gilt nicht nur von den Kulturpflanzen und Haustieren, deren im
nächsten Abschnitt gedacht werden soll, sondern auch von den
wildwachsenden Lebewesen. Leider muß hier festgestellt
werden, daß dieses vernünftige Maßhalten namentlich in der
Ausnutzung der Pflanzenwelt nicht stattgehabt hat und
daß darum gegenwärtig stellenweise entschiedener Holzmangel
herrscht, der neuerdings durch die Verbesserung der Transport-