59
Die Erhöhung des Bezugspreises hat bei 2°/» der Zeitungen
nur wenig — l°/o —, bei 2% zwei Drittel — 67% —
betragen; dagegegen belief sich die Ermäßigung für:
48% der Zeitungen auf 1—25°/»,
38% „ „ „ 26-50%,
6% „ 51-75%.
b) Tarif nach dem Einkaufspreis für Zeitschriften,
die weniger als viermal monatlich erscheinen.
Ans den Zeitungspreislisten von 1867 und 1870 sind
50 Zeitschriften, die tveniger als viermal im Monat erschienen
gegenübergestellt worden.
Im Jahre 1867 wurde noch — He in der Regel bei
allen Blättern — bei den erwähnten Zeitschriften ein Zuschlag
von 25% zum Einkaufspreis als Zeitungsgebühr erhoben.
Vom Jahre 1868 ab fand eine Ermäßigung des Zuschlags
um die Hälfte statt. Die Gegenüberstellung der Angaben
aus den beiden Preislisten sollte dartun, inwiefern die Herab
setzung der Zeitungsgebühr nach Verlauf einer längeren
Uebergangszeit einen Einfluß auf die Höhe der Bezugspreise
der Zeitschriften ausgeübt hat. Es ergab sich ans der
Zusammenstellung, daß der Bezugspreis sich bei:
580/« der Zeitschriften nicht geändert,
8% „ „ erhöht,
34% „ „ ermäßigt
hat und daß die Herabsetzung der Preise nur bei 14°/« der
Blätter genau oder fast ebensoviel wie die Ermäßigung der
Zeitnngsgebühr auf 12%% des Einkaufspreises betrug.
c) Tarif nach dem Einkaufspreis der Zeitungen
und gemischter Tarif.
Zur Veranschaulichung des Einflusses, den die letzte
Reform des Zeitungsgebührentarifs auf die Höhe der Zeitnngs
gebühr usw. gehabt hat, sind Angaben aus den Zeitungs-
Preislisten von 1900 und 1902 zu einander in Beziehung
gebracht tvorden.