Full text: Reparations-Sabotage durch die Weltwirtschaft

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I. Geschäftliche Versicherung. 
nähme der Schadenreserve bei einer Betrachtung über die Verteilung der 
durch die Prämienzahlungen vereinnahmten Beträge in Ansatz gebracht 
zu werden. Bei unserer gegenwärtigen Untersuchung ist übrigens die 
Schadenreservevermehrung schon in den oben angeführten Schadenbeträgen 
enthalten, da, wie erwähnt, die im Geschäftsjahr angemeldeten Schäden 
angegeben sind, ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der Schadenzahlung. 
Eine zahlenmäßige Darstellung des Prämienreservezuwachses ist für 
das direkte deutsche Geschäft nicht möglich, da die entsprechenden Angaben 
in allen Veröffentlichungen nur für das Gesamtgeschäft der Gesellschaften 
gemacht sind. So wünschenswert es innerhalb des Rahmens dieser Unter 
suchungen wäre, die nicht unerheblichen Beträge genauer begrenzen zu 
können, so müssen wir uns nach Lage der Sache doch nur mit der Er 
wähnung ihres Einflusses begnügen. Übrigens wären genauere An 
gaben an dieser Stelle schon deshalb nicht wohl möglich, weil alle 
Veröffentlichungen nur die Prämienmehrung für eigene Rechnung des 
Erstversicherers erkennen lassen, während wir bisher nur mit Brutto 
zahlen rechneten. 
Wenn wir daher feststellen, daß von den vereinnahmten Prämien 
im Durchschnittsbetrage von Mk. 188 695 000,— Mk. 18 859 400,— 
an die Versicherten der Gegenseitigkeitsgesellschaften hinausgezahlt, 
Mk. 95 376 000,— für Schadenzahlungen verwendet, Mk. 4 725 000,— 
an Steuern, öffentlichen Abgaben und Leistungen zu gemeinnützigen 
Zwecken entrichtet und Mk. 43 522 445,— an Verwaltungskosten veraus 
gabt wurden, so haben wir nur in großen Umrissen ein Bild der Ver 
teilung der Prämieneinnahme gegeben. Der Rest von ca. Mk. 26 OOO 000,— 
wurde teilweise durch die Erhöhung der Prämienreserve absorbiert. Aber 
auch soweit dies nicht der Fall ist, stellt er nicht etwa ausschließlich 
den Gewinn der Direktversicherer dar. Wir müssen erwägen, daß die 
Direktversicherer wegen der erforderlichen Teilung des Risikos nicht die 
ganze gezeichnete Versicherungssumme selbst behalten können, sondern einen 
Teil an andere Versicherer, die sogenannten Rückversicherer, abgeben 
müssen. Demgemäß haben die Erstversicherer einen Teil der Prämien 
einnahme an die Rückversicherer abzuführen, wogegen diese naturgemäß 
auch einen Teil der Schäden zu tragen haben. Da auch die Rückversicherung 
nicht ohne Kosten und Gewinn arbeiten kann, muß ein erheblicher Teil 
des eben sestgestellten Restbetrages von Mk. 26 OOO OOO,— sozusagen als 
Kosten der Rückversicherung betrachtet werden. Diese Kosten im einzelne» 
darzustellen sind wir auf Grund des vorhandenen Materials nicht in 
der Lage, da wir die Höhe der Rückdeckung für das direkte deutsche
	        
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