I. Abschnitt. Das Budget, -
rungen des ungarischen Budgetwesens beleuchten. Seit dem Jahre
1867, dem Jahre der Wiederherstellung der ungarischen Verfassung,
kamen von 44 Budgetgesetzen nur 8 vor Eintritt des Budget-
jahres zur Erledigung, auch diese gewöhnlich knapp vor Schluß
des Jahres. Dagegen kam z. B. das Budget für das Jahr 1906
erst um 31. Juli 1906, das für das Jahr 1911 erst am 17. Juli
1911 zur Publizierung, also zu einem Zeitpunkte, wo das halbe
Erhebungsjahr bereits abgelaufen war. In Österreich begann die
Verhandlung des Budgets für das Jahr 1891 erst um die Mitte
des Monats Juni.
Mit Bezug auf die Verhandlung des Budgets ist wohl das Vor-
gehen Englands am praktischsten. In England fällt der Beginn
des Finanzjahres auf den 1. April; das Budget wird gewöhnlich im
Herbst zusammengestellt und im Januar eingereicht, also recht nahe
zum Beginn des Finanzjahres. Das Expos6 des Finanzministers
erfolgt gewissermaßen an der Schwelle des Finanzjahres. In Eng-
land fällt die Verhandlung des Budgets in das Finanzjahr hinein,
was aber dort ein geringeres Übel, weil ein großer Teil des Budgets
im Normalbudget vereinigt ist und — wie wir gesehen — in Eng-
land die Verhandlung des Budgets in der Regel mit großer Zurück-
haltung erfolgt. Aber mit Beginn des Budgetjahres wird ein Budget-
provisorium (Votes on account) bewilligt, resp. jener Teil des Bud-
gets bewilligt, welcher beiläufig auf jene Zeit entfällt, während
welcher das Budget verhandelt wird.
Während in England gewissermaßen stante sessione die Ver-
handlung des Budgets geschieht, wird in Frankreich die Vorbereitung
des Budgets so frühe begonnen, daß dessen Wert dadurch sehr
gemindert wird. Gewöhnlich wird das Budget um ein Jahr früher
schon eingereicht; so wurde das Budget für 1921 im März 1920
verhandelt; wenn wir nun die zur Feststellung des Budgets nötige
Zeit in Betracht ziehen, so muß also schon etwa 1! Jahre früher
das Budget festgestellt werden. Die Schätzungen verlieren dadurch
sehr an Wert. Natürliche Folge hiervon ist dann die Willkürlich-
keit der Schätzungen, die Nachtrags- und außerordentlichen Kredite,
welche die strenge Führung des Staatshaushaltes gefährden. Hierzu
kommt, daß trotz der frühen Einreichung des Budgets dieses oft
erst während des Jahres verhandelt wird. So wurde das Budget
für das Jahr 1887 erst am 5. Februar 1887 angenommen, 10 Mo-
nate und 19 Tage nach seiner Einreichung. Das Budget für das
Jahr 1925 wurde erst im März 1925, freilich im Sturmschritt, ver-
handelt. Aus diesem Umstande erklärt sich manches Übel, welches
sich mit Hinsicht auf die Verhandlung des Budgets und die Füh-
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