Full text: Finanzwissenschaft

I. Abschnitt. Das Budget, - 
rungen des ungarischen Budgetwesens beleuchten. Seit dem Jahre 
1867, dem Jahre der Wiederherstellung der ungarischen Verfassung, 
kamen von 44 Budgetgesetzen nur 8 vor Eintritt des Budget- 
jahres zur Erledigung, auch diese gewöhnlich knapp vor Schluß 
des Jahres. Dagegen kam z. B. das Budget für das Jahr 1906 
erst um 31. Juli 1906, das für das Jahr 1911 erst am 17. Juli 
1911 zur Publizierung, also zu einem Zeitpunkte, wo das halbe 
Erhebungsjahr bereits abgelaufen war. In Österreich begann die 
Verhandlung des Budgets für das Jahr 1891 erst um die Mitte 
des Monats Juni. 
Mit Bezug auf die Verhandlung des Budgets ist wohl das Vor- 
gehen Englands am praktischsten. In England fällt der Beginn 
des Finanzjahres auf den 1. April; das Budget wird gewöhnlich im 
Herbst zusammengestellt und im Januar eingereicht, also recht nahe 
zum Beginn des Finanzjahres. Das Expos6 des Finanzministers 
erfolgt gewissermaßen an der Schwelle des Finanzjahres. In Eng- 
land fällt die Verhandlung des Budgets in das Finanzjahr hinein, 
was aber dort ein geringeres Übel, weil ein großer Teil des Budgets 
im Normalbudget vereinigt ist und — wie wir gesehen — in Eng- 
land die Verhandlung des Budgets in der Regel mit großer Zurück- 
haltung erfolgt. Aber mit Beginn des Budgetjahres wird ein Budget- 
provisorium (Votes on account) bewilligt, resp. jener Teil des Bud- 
gets bewilligt, welcher beiläufig auf jene Zeit entfällt, während 
welcher das Budget verhandelt wird. 
Während in England gewissermaßen stante sessione die Ver- 
handlung des Budgets geschieht, wird in Frankreich die Vorbereitung 
des Budgets so frühe begonnen, daß dessen Wert dadurch sehr 
gemindert wird. Gewöhnlich wird das Budget um ein Jahr früher 
schon eingereicht; so wurde das Budget für 1921 im März 1920 
verhandelt; wenn wir nun die zur Feststellung des Budgets nötige 
Zeit in Betracht ziehen, so muß also schon etwa 1! Jahre früher 
das Budget festgestellt werden. Die Schätzungen verlieren dadurch 
sehr an Wert. Natürliche Folge hiervon ist dann die Willkürlich- 
keit der Schätzungen, die Nachtrags- und außerordentlichen Kredite, 
welche die strenge Führung des Staatshaushaltes gefährden. Hierzu 
kommt, daß trotz der frühen Einreichung des Budgets dieses oft 
erst während des Jahres verhandelt wird. So wurde das Budget 
für das Jahr 1887 erst am 5. Februar 1887 angenommen, 10 Mo- 
nate und 19 Tage nach seiner Einreichung. Das Budget für das 
Jahr 1925 wurde erst im März 1925, freilich im Sturmschritt, ver- 
handelt. Aus diesem Umstande erklärt sich manches Übel, welches 
sich mit Hinsicht auf die Verhandlung des Budgets und die Füh- 
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