Full text: Die Bodenreform im Lichte des humanistischen Sozialismus

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Die Bodenreform im Lichte des Freihandels. 
Während also 100 Kilogramm (2 Zentner) Weizen an 
20 Mk., Roggen an 18 Mk. Produktionskosten fordern, ist 
der Erlös des Großhändlers vom ersteren 14,90, für letzteren 
11,50 Mk. (Anfang 1889). Dabei ist zu bemerken, daß diese 
Großhandelspreise nur beschnitten an die Produzenten 
gelangen, da bekanntlich der Zwischenhandel, was freilich 
mehr vom Detailhandel gilt, die Waren enorm verteuert. 
Kein Wunder demnach, wenn die Bauern nicht in der 
Lage sind, ihren Abgaben an Staat und Kommunen sowohl 
als besonders ihren Zinsverpflichtungen resp. den Pacht 
zahlungen nachzukommen, daß sie im Gegenteil zu neuen 
Hypothekenaufnahmen schreiten müssen. Da der Grund 
besitz und seine Verschuldung bei der Vermögensab 
schätzung des Besitzers die Personalschulden weit überwiegt, 
so kann eine Feststellung der Grundschulden so ziemlich 
ein Fingerzeig für die Vermögenslage sein. Wie im Jahre 
1882 schon für eine Anzahl von Amtsgerichten eine Er 
mittelung der Verschuldung stattgefunden, so liegt jetzt 
eine solche für die gesamte preußische Monarchie vor, und 
zwar für die drei Jahre 1886/87 bis 1888/89. Zwar deckt 
sich, wie die „Neue Allgemeine Zeitung“ bemerkt, die buch 
mäßige Verschuldung und deren Bewegung keineswegs mit 
der wirklichen; manche in einem Jahre abgezahlten Hypotheken 
bleiben zunächst ungelöscht; es stehen diesen aber sicher 
auch viele in demselben Jahre gelöschte, in Wirklichkeit 
schon früher abgetragene Schulden gegenüber, und man 
wird annehmen dürfen, daß diese und andere Abweichungen 
der buchmäßigen von den wirklichen Verhältnissen, wenn 
nicht in einem einzelnen Jahre, so doch je länger je mehr 
sich ausgleichen werden, so daß eine längere Zeit fort 
gesetzter Statistik der Hypothekenbewegung in der Tat 
ziemlich zuverlässig über den Gang der Verschuldung 
unseres Grundbesitzes unterrichten würde. Es ergab sich 
bei der Erhebung ein Überschuß der Eintragungen über
	        
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