Contents: Die Krankenversicherung

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Kassentype nicht beigetreten sind ; nach und nach gewan- 
nen sie immer grössere Bedeutung. Sie herrschen heute 
en in den mittel- und osteuropäischen Ländern, welche die 
on Krankenversicherung auf die gesamte lohnarbeitende 
ht Bevölkerung erstreckt haben, vor. Das ganze Staatsge- 
all biet ist von einem Netz von Gebietskrankenkassen bedeckt. 
ne Die Gebietskrankenkasse ist zwischenberuflich und nimmt 
ne von begünstigten Wirtschaftszweigen keine grösseren 
‚u- Mittel in Anspruch als von den weniger leistungsfähigen. 
en Eine gebietsweise Organisation ‚der Krankenversiche- 
S1- rung wird zur Unentbehrlichkeit, sobald es sich für die 
en Krankenkassen darum handelt, die Sachleistungen und 
an namentlich die Heilbehandlung in den Vordergrund ihrer 
be- Bestrebungen zu stellen. Das britische Krankenver- 
lie sicherungssystem, das für das Gebiet der Krankengeld- 
;h- versicherung die früher freiwillige Versicherung in eine 
16- obligatorische umgewandelt hat, bietet hiefür ein Beispiel: 
die Organisation der Heilbehandlung ist von der Kranken- 
geldversicherung vollständig getrennt und obliegt beson- 
en deren territorialen Gebilden, den Versicherungsausschüssen. 
‚ge 
lie 
en Kassenzwang und K assenfreiheit. 
S- 
tn Versicherungspflichtige und versicherungsfreie Per- 
1er sonen können. in der Wahl ihres Versicherungsgebers 
ler frei oder beschränkt sein. Versicherungspflicht bedeutet 
1Ss nicht notwendigerweise Kassenzwang und Versieherungs- 
zu freiheit ist nicht identisch mit freier Wahl des Versiche- 
‚he rungsträgers. 
Der Versicherungspflichtige kann gehalten sein, einem 
bestimmten Versicherungsträger anzugehören (System 
nS- des Kassenzwangs, z. B. nach polnischem, rumänischem 
$s- russischen und jugoslawischem Recht) oder in der 
nt, Wahl seines Versicherungsträgers zunächst frei sein, 
‚en allerdings mit der Verpflichtung innerhalb bestimmter
	        
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