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Kassentype nicht beigetreten sind ; nach und nach gewan-
nen sie immer grössere Bedeutung. Sie herrschen heute
en in den mittel- und osteuropäischen Ländern, welche die
on Krankenversicherung auf die gesamte lohnarbeitende
ht Bevölkerung erstreckt haben, vor. Das ganze Staatsge-
all biet ist von einem Netz von Gebietskrankenkassen bedeckt.
ne Die Gebietskrankenkasse ist zwischenberuflich und nimmt
ne von begünstigten Wirtschaftszweigen keine grösseren
‚u- Mittel in Anspruch als von den weniger leistungsfähigen.
en Eine gebietsweise Organisation ‚der Krankenversiche-
S1- rung wird zur Unentbehrlichkeit, sobald es sich für die
en Krankenkassen darum handelt, die Sachleistungen und
an namentlich die Heilbehandlung in den Vordergrund ihrer
be- Bestrebungen zu stellen. Das britische Krankenver-
lie sicherungssystem, das für das Gebiet der Krankengeld-
;h- versicherung die früher freiwillige Versicherung in eine
16- obligatorische umgewandelt hat, bietet hiefür ein Beispiel:
die Organisation der Heilbehandlung ist von der Kranken-
geldversicherung vollständig getrennt und obliegt beson-
en deren territorialen Gebilden, den Versicherungsausschüssen.
‚ge
lie
en Kassenzwang und K assenfreiheit.
S-
tn Versicherungspflichtige und versicherungsfreie Per-
1er sonen können. in der Wahl ihres Versicherungsgebers
ler frei oder beschränkt sein. Versicherungspflicht bedeutet
1Ss nicht notwendigerweise Kassenzwang und Versieherungs-
zu freiheit ist nicht identisch mit freier Wahl des Versiche-
‚he rungsträgers.
Der Versicherungspflichtige kann gehalten sein, einem
bestimmten Versicherungsträger anzugehören (System
nS- des Kassenzwangs, z. B. nach polnischem, rumänischem
$s- russischen und jugoslawischem Recht) oder in der
nt, Wahl seines Versicherungsträgers zunächst frei sein,
‚en allerdings mit der Verpflichtung innerhalb bestimmter