514 Landmann, Geschichte des öffentlichen Kredites. $' 11
für die großen Anleihensübernahmegeschäfte, bei welchen allein schon die Größe der
bereitzustellenden Beträge eine andere Konkurrenz als die der eng liierten, durch gegen-
seitige Beteiligungen interessierten und deshalb meist auch nicht konkurrierenden
Firmen gleicher Art ausschloß; in der Zwischenzeit wurde das Kapital im Privatdiskonto-
geschäft und durch Kreditgewährungen an die berufsmäßige Spekulation (Report,
Ultimogeld) verwertet; da eine Notwendigkeit zu Dividendenzahlungen nicht vorlag,
so war auch der Wechsel zwischen den manchmal während längerer Zeit nur kleinen
Zinserträgen solcher kurzfristigen Anlagen und den sporadischen großen Gewinnen
aus Uebernahme- und Emissionsgeschäften nicht weiter störend; und die mit der Finan-
zierung der Spekulation gegebenen Möglichkeiten wirksamer Einflußnahme auf die
Börsenstimmung und die Kursbewegung konnten wieder im Interesse der Placierung
übernommener Anleihen nutzbar gemacht werden.
Mit dem Eindringen der Aktienbanken in das Anleihensgeschäft ging eine Wandlung
auch der Placierungstechnik einher. Die großen Privatbankhäuser waren bei der Placie-
rung der von ihnen übernommenen Anleihen weitgehend auf Dienste der berufsmäßigen
Spekulation angewiesen. Von dieser mußten erhebliche Teile der Anleihensbeträge zu-
nächst aufgenommen werden, die im Markte „schwammen“‘, bis sie allmählich bei steigen-
der, nicht selten in dieser Richtung beeinflußter Kursbewegung vom anlagesuchenden
Publikum aufgenommen wurden. Die Entfaltung des von den Aktienbanken mit be-
sonderer Sorgfalt gepflegten Depositengeschäftes hat in wachsendem Umfange die
Möglichkeit geschaffen, die übernommenen Anleihensbeträge im Kreise der eigenen
Depositen- und Effektendepotkundschaft zu placieren und so die frühere Abhängigkeit
des Emissionserfolges von der Aufnahmebereitschaft der Börse zu lockern. Weil mit
der Entfaltung des Depositengeschäftes, mit zunehmender Verwendung fremder, zu einem
erheblichen Teile kurzfristiger Gelder, die Immobilisierung größerer Mittel in über-
nommenen Anleihen immer weniger opportun erschien, setzte sich mehr und mehr der
Grundsatz durch, die Beträge, die für eigene Rechnung übernommen werden, durch
den Umfang der eigenen Placierungskraft zu begrenzen, und dieser Grundsatz hat in
Verbindung mit der Tendenz zur persönlichen, sachlichen, zeitlichen und räumlichen
Verteilung der Risiken zur Verteilung jeder Anleihensübernahme auf eine Mehrzahl
von Beteiligten und Unterbeteiligten „selbst bei aussichtsreichsten Geschäften und
glänzendster Marktlage und bei voraussichtlich rascher und glatter Abwicklung“ ge-
führt und in der Folge zur Bildung einer Anzahl nationaler und internationaler Emis-
sionskonsortien, deren Mitglieder sich für Geschäfte bestimmter Art in der gleichen Grup-
pierung immer wiederfinden, und zwischen welchen durch ein System gegenseitiger Be-
teiligungsabgabe die engsten Beziehungen bestehen,
Gewiß kann die Verdrängung des Privatbankiers aus seiner übermächtig gewordenen
Stellung innerhalb der Organisation des öff. Kredites als Bestandteil des Verdrängungs-
prozesses gesehen werden, der auf allen Gebieten bankgeschäftlicher Tätigkeit zum
Zurücktreten des Einzelunternehmers hinter die Aktiengesellschaft geführt hat. Aber
kein Zweifel ist darüber möglich, daß dieser Prozeß selbst zu einem guten Teile auf das
besondere Wohlwollen zurückzuführen ist, dessen sich die Bankaktiengesellschaft, als
Durchbrecher des lästig empfundenen Monopols der privaten haute banque, bei den
weiterblickenden Regierungen zu erfreuen hatte. Für die Konzessionierung des Credit
Mobilier und für die mannigfache Förderung dieses Institutes durch die Regierung Napo-
leons ITI. war eingestandenerweise auch der Wunsch maßgebend, das Monopol des Hauses
Rothschild bei der Emission öffentlicher Anleihen zu brechen. Dem entsprach das, wenn
auch nicht immer ganz freiwillige, so doch stets lebhafte Interesse des Credit Mobilier
am Kurs der französischen Rente, und die Absicht der durch das Vorbild dieses Institutes
stark beeinflußten ausländischen Mobiliarkreditbanken, „sich bei den großen Schöp-
fungen und Geldgeschäften der Staaten zu beteiligen‘. Der damit entfachte Konkurrenz-
kampf zwischen den alten, großen Privatbankierhäusern, welche bis dahin eine Monopol-
stellung bei der Uebernahme öffentlicher Anleihen hatten, und den Bankaktiengesell-
schaften, die nun in das Uebernahmegeschäft einzudringen suchten, hat gleichermaßen
zur Verbilligung der Vermittlerleistungen wie zur Lockerung der frühern Abhängigkeit
der Finanzverwaltungen von einzelnen Firmen und Gruppen beigetragen. Später hat