Full text: Geschichte des öffentliche Kredites

514 Landmann, Geschichte des öffentlichen Kredites. $' 11 
für die großen Anleihensübernahmegeschäfte, bei welchen allein schon die Größe der 
bereitzustellenden Beträge eine andere Konkurrenz als die der eng liierten, durch gegen- 
seitige Beteiligungen interessierten und deshalb meist auch nicht konkurrierenden 
Firmen gleicher Art ausschloß; in der Zwischenzeit wurde das Kapital im Privatdiskonto- 
geschäft und durch Kreditgewährungen an die berufsmäßige Spekulation (Report, 
Ultimogeld) verwertet; da eine Notwendigkeit zu Dividendenzahlungen nicht vorlag, 
so war auch der Wechsel zwischen den manchmal während längerer Zeit nur kleinen 
Zinserträgen solcher kurzfristigen Anlagen und den sporadischen großen Gewinnen 
aus Uebernahme- und Emissionsgeschäften nicht weiter störend; und die mit der Finan- 
zierung der Spekulation gegebenen Möglichkeiten wirksamer Einflußnahme auf die 
Börsenstimmung und die Kursbewegung konnten wieder im Interesse der Placierung 
übernommener Anleihen nutzbar gemacht werden. 
Mit dem Eindringen der Aktienbanken in das Anleihensgeschäft ging eine Wandlung 
auch der Placierungstechnik einher. Die großen Privatbankhäuser waren bei der Placie- 
rung der von ihnen übernommenen Anleihen weitgehend auf Dienste der berufsmäßigen 
Spekulation angewiesen. Von dieser mußten erhebliche Teile der Anleihensbeträge zu- 
nächst aufgenommen werden, die im Markte „schwammen“‘, bis sie allmählich bei steigen- 
der, nicht selten in dieser Richtung beeinflußter Kursbewegung vom anlagesuchenden 
Publikum aufgenommen wurden. Die Entfaltung des von den Aktienbanken mit be- 
sonderer Sorgfalt gepflegten Depositengeschäftes hat in wachsendem Umfange die 
Möglichkeit geschaffen, die übernommenen Anleihensbeträge im Kreise der eigenen 
Depositen- und Effektendepotkundschaft zu placieren und so die frühere Abhängigkeit 
des Emissionserfolges von der Aufnahmebereitschaft der Börse zu lockern. Weil mit 
der Entfaltung des Depositengeschäftes, mit zunehmender Verwendung fremder, zu einem 
erheblichen Teile kurzfristiger Gelder, die Immobilisierung größerer Mittel in über- 
nommenen Anleihen immer weniger opportun erschien, setzte sich mehr und mehr der 
Grundsatz durch, die Beträge, die für eigene Rechnung übernommen werden, durch 
den Umfang der eigenen Placierungskraft zu begrenzen, und dieser Grundsatz hat in 
Verbindung mit der Tendenz zur persönlichen, sachlichen, zeitlichen und räumlichen 
Verteilung der Risiken zur Verteilung jeder Anleihensübernahme auf eine Mehrzahl 
von Beteiligten und Unterbeteiligten „selbst bei aussichtsreichsten Geschäften und 
glänzendster Marktlage und bei voraussichtlich rascher und glatter Abwicklung“ ge- 
führt und in der Folge zur Bildung einer Anzahl nationaler und internationaler Emis- 
sionskonsortien, deren Mitglieder sich für Geschäfte bestimmter Art in der gleichen Grup- 
pierung immer wiederfinden, und zwischen welchen durch ein System gegenseitiger Be- 
teiligungsabgabe die engsten Beziehungen bestehen, 
Gewiß kann die Verdrängung des Privatbankiers aus seiner übermächtig gewordenen 
Stellung innerhalb der Organisation des öff. Kredites als Bestandteil des Verdrängungs- 
prozesses gesehen werden, der auf allen Gebieten bankgeschäftlicher Tätigkeit zum 
Zurücktreten des Einzelunternehmers hinter die Aktiengesellschaft geführt hat. Aber 
kein Zweifel ist darüber möglich, daß dieser Prozeß selbst zu einem guten Teile auf das 
besondere Wohlwollen zurückzuführen ist, dessen sich die Bankaktiengesellschaft, als 
Durchbrecher des lästig empfundenen Monopols der privaten haute banque, bei den 
weiterblickenden Regierungen zu erfreuen hatte. Für die Konzessionierung des Credit 
Mobilier und für die mannigfache Förderung dieses Institutes durch die Regierung Napo- 
leons ITI. war eingestandenerweise auch der Wunsch maßgebend, das Monopol des Hauses 
Rothschild bei der Emission öffentlicher Anleihen zu brechen. Dem entsprach das, wenn 
auch nicht immer ganz freiwillige, so doch stets lebhafte Interesse des Credit Mobilier 
am Kurs der französischen Rente, und die Absicht der durch das Vorbild dieses Institutes 
stark beeinflußten ausländischen Mobiliarkreditbanken, „sich bei den großen Schöp- 
fungen und Geldgeschäften der Staaten zu beteiligen‘. Der damit entfachte Konkurrenz- 
kampf zwischen den alten, großen Privatbankierhäusern, welche bis dahin eine Monopol- 
stellung bei der Uebernahme öffentlicher Anleihen hatten, und den Bankaktiengesell- 
schaften, die nun in das Uebernahmegeschäft einzudringen suchten, hat gleichermaßen 
zur Verbilligung der Vermittlerleistungen wie zur Lockerung der frühern Abhängigkeit 
der Finanzverwaltungen von einzelnen Firmen und Gruppen beigetragen. Später hat
	        
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