482 Landmann, Geschichte des öffentlichen Kredites, $ 3.
praesentibus necessitatibus‘“, „bei solchen Zeitläuften wo das Totum periclitieret‘“)
entschuldigt werden muß,
2, Der Bedarf, mit welchem der moderne öff. Kredit an den Kapitalmarkt heran-
tritt, wird aus jenem Teil der Kapitalbildung befriedigt, der intentionell zu Renten-
kapital werden soll. Bis ins 18. Jh. dagegen ist, von relativ nicht sehr zahlreichen
Ausnahmeerscheinungen abgesehen, das Rentenkapital bei weitem nicht groß genug,
um die Bedürfnisse des öff. Kredites befriedigen zu können; diese Bedürfnisse sind
folglich zu einem sehr erheblichen Teile nicht auf Renten-, sondern auf Unternehmungs-
kapital angewiesen. Die Kreditgewährung erfolgt nicht ausschließlich um des gesicherten
Zinsgenusses willen, ist vielmehr Mittel der Förderung entweder politischer Bestrebungen
(Erwerb von Land oder Hoheitsrechten), oder wirtschaftlicher Unternehmungsinteres-
sen (Steuerpacht, Condotta, Heereslieferungen, Erwerb von Privilegien oder Monopol-
positionen). Hieraus folgt, daß die Mittel, die auf dem Anleihenswege aufgebracht werden
sollten, nicht von einer großen und anonymen Masse nur Rentenanlagen suchender
Investors, sondern nur von einer geringen Zahl großer Herren, reicher Korporationen
oder kapitalpotenter Unternehmer bereitgestellt werden konnten.
3. Der öff. Kredit der Vergangenheit kannte die Geldhingabe nur gegen Bestellung
besonderer Sicherungen, meist in der Form von Pfandschaften, die zwar die vom Gläu-
biger gewollte Sicherheit faktisch nicht immer zu bieten vermochten, fast immer aber
für den Schuldner eine Schädigung seiner Finanzwirtschaft und nicht selten auch poli-
tische Nachteile, gelegentlich solche schwerster Art, zur Folge hatten. Mit der Ent-
wicklung des modernen öff. Kredites tritt die Bedeutung solcher Sicherungen immer
mehr in den Hintergrund, je entschiedener sich die Erkenntnis durchsetzt, daß der
Gläubiger des modernen Machtstaates nur eine Sicherheit hat, und daß diese allein
wertvoll ist: wirtschaftliche Fähigkeit zur Leistung und politischer Wille zur Erhebung
von Steuern in dem für den Dienst der öff. Schuld erforderlichen Ausmaße,
4. Die moderne öff, Schuld, die überwiegend langfristig und seitens des,Gläubigers
prinzipiell unkündbar ist, hat sowohl die anders geartete Stellung des öff. Kredites in
der Finanzwirtschaft, wie den völlig veränderten Charakter der Vermögensverteilung,
der Kapitalbildung und der Kapitalanlagegewohnheiten des Hochkapitalismus, wie die
Leistungsfähigkeit der modernen Effektenbörse zur Voraussetzung. Der öff. Kredit der
Vergangenheit war, von Ausnahmeerscheinungen abgesehen, die wie eine Vorweg-
nahme späterer Gestaltungen anmuten, prinzipiell kurzfristig, und die Einräumung von
Kündigungsrechten auch an die Gläubiger fast‘ Regel. Dies konnte nicht anders sein,
solange für den Schuldner die Inanspruchnahme des öff. Kredites ein unerwünschter
Verlegenheitsausweg war, der meist die Bestellung von Pfandschaften und damit eine
zumindest lästige Beschränkung seiner Bewegungsfreiheit zur Folge hatte, und solange
für den Gläubiger die Kreditgewährung meist eine gleichermaßen unerwünschte und
zudem riskante Festlegung seines Kapitals bedeutete.
$ 3. Verschuldungsanlässe,
So sehr unter den vorstehend skizzierten Gesichtspunkten der öff, Kredit der Ver-
gangenheit sich gegen den des Hochkapitalismus als ein einheitliches Phänomen abhebt,
so groß sind andererseits von Land zu Land und je nach der Stellung der Schuldner
die inneren Unterschiede im Ablauf des Umbildungsprozesses, in? Tempo des Geschehens
und dessen Formen, Weil aber die Geschichte des öff. Kredites als Bestandteil der Finanz-
geschichte aufs engste mit der staatlichen Entwicklung des neuzeitlichen Europa und
den hieraus erwachsenden Aufgaben und Ansprüchen verknüpft ist, so lassen sich die
Verschuldungsanlässe, im einzelnen gewiß ebenso zahlreich und wechselnd wie die vielen
Möglichkeiten des Aufstieges, der Machtgewinnung und -behauptung, doch unter ein-
heitlichen Gesichtspunkten zusammenfassen,
1. In erster Linie ist der durch die Anforderungen. der Kriegsbereitschaft und Krieg-
führung veranlaßten, durch die Zersetzung der feudalen Heeresverfassung potenzierten
und seither unausgesetzt sich steigernden Kreditbedürfnisse zu gedenken,
Als neben den in Erfüllung seiner Lehenspflicht kämpfenden Ritter der „moderne“ Soldritter
getreten, die ritterliche Miliz durch Soldtruppen erst ergänzt, dann, nach ihren Niederlagen gegen