Full text: Die wirtschaftliche Konzentration

Das Kartell 
da dieser nicht bei allen Unternehmungen gleich ist, die Durchschnitts- 
ziffer aber Ungerechtigkeiten in sich schließt. 
Eine besondere Anwendung der Absatzkontingentierung stellen die 
bei der Vergebung von öffentlichen Lieferungen vorkommenden Sub- 
missionskartelle dar, Die konkurrierenden Unternehmungen können 
ein Einverständnis darüber erzielen, daß der Lieferungsauftrag unter 
sie verteilt wird oder daß die erstehende Firma den anderen Mit- 
konkurrenten eine Entschädigung dafür zahlt, daß sie durch hohe Offerte 
nur zum Schein mitkonkurrieren. Die ausschreibende Stelle kann aber 
in diesem Falle nur dann übervorteilt werden, wenn sie nicht über die 
genügenden Geschäftskenntnisse verfügt oder durch Rücksichten lokaler 
oder nationaler Natur gebunden ist, da eine solche Ausschließung der 
Konkurrenz nur in einem engen Rahmen möglich ist. 
Als verbrauchssteuerpflichtige Waren sind namentlich Zucker, 
Branntwein und Petroleum Gegenstand von Kontingentierungskartellen 
geworden. Die Gewinnkontingentierung kam bei den Kartellen in An- 
wendung, die seit den achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts in 
der deutschen Pulverfabrikation geschlossen wurden und seither innigeren 
Verbindungen Platz gemacht haben. Submissionskartelle kommen 
besonders bei Unternehmungen für Eisenbahnmaterial und Bau- 
unternehmungen vor. 
6. Die Verkaufskartelle heben den direkten Verkehr zwischen den 
Erzeugern und Verbrauchern auf und lassen, um Angebot und Nachfrage 
besser überblicken zu können, alle Verkäufe durch ein gemeinsames 
Verkaufsbureau besorgen, das ausschließlich zur Entgegennahme von 
Aufträgen befugt ist und diese nach dem festgesetzten Schlüssel 
an die Mitglieder verteilt. Die Organisation des Verkaufsbureaus kann 
eine verschiedene sein. Seltener übernimmt eine dem Kartell selbst 
angehörende Firma diese Aufgabe, da unter Konkurrenten das nötige 
Vertrauen mangelt; zuweilen wird ein außerhalb des Kartells stehendes 
Handlungshaus damit betraut. Wenn der Zentralstelle weniger der 
kaufmännische Betrieb als vielmehr die finanzielle Gebarung (Inkasso, 
Gewinnaufteilung u. dgl.) obliegt, so kann eine Bank herangezogen 
werden, welche manchmal eine eigene Warenabteilung errichtet und 
zu den kartellierten Unternehmungen im Verhältnis eines Kommissionärs 
steht. Am häufigsten wird ein eigenes Verkaufsbureau errichtet, und 
zwar meist als selbständige Erwerbsgesellschaft, häufig „Syndikat“ 
genannt, die wegen ihrer bloß kaufmännischen Tätigkeit kein großes 
Kapital benötigt und daher als offene Handelsgesellschaft, Kommandit- 
gesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft, 
ja sogar als Genossenschaft mit beschränkter Haftung auftritt, von 
der Erwerbsgesellschaft aber nur die Form hat und gewöhnlich keine 
Gewinne verteilt, sondern die Spesen durch Beiträge der Kartellmitglieder
	        
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