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ERSTER TEIL
VERHÄLTNIS DER VERSICHERTEN MÄNNER UND FRAUEN
UNTER DEN PFLICHTVERSICHERTEN UND FREIWILLIGEN MITGLIEDERN
DER AUF GRUND DER RVO ERRICHTETEN KASSEN
Tahr
914
1920
L921
1922
1923
1924
19925
Pflichtversicherte Frauen | Freiwillig versicherte Frauen
auf je hundert auf je hundert
pflichtversicherte Männer freiwillig versicherte Männer
34,8
37,4
56,8
56,4
KA 3
4,1
141
173,1
184,1
189,1
193,4
185,2
168.4
Man ersieht daraus, dass ungefähr ein Drittel der pflichtversicherten
Mitglieder Frauen sind, während von den freiwillig versicherten Mitgliedern
die Frauen beinahe zwei Drittel der Versicherten ausmachen. Im
ganzen vermindert sich die Zahl der versicherten Frauen in den ersten
Jahren nach dem Krieg (57,4 auf hundert pflichtversicherte Männer)
mit der zunehmenden zeitlichen Entfernung vom Kriege.
Die Berufszugehörigkeit der Versicherten
Zahlen über die Berufszugehörigkeit der Versicherten werden in der
Statistik des Deutschen Reiches nicht angegeben ; man kann aber gleichwohl
nach der Gattung der Kassen die Versicherten wie folgt gruppenweise
zusammMeENfaAasSsEN.
ANNÄHERNDE VERTEILUNG DER VERSICHERTEN NACH IHREN BERUFEN
HR DIE JAHRE 1914 UND 1924 (IN TAUSENDEN)
- 7
Berufsgruppe
Lohnarbeiter in der Industrie
Freiwillig Versicherte . .
Tauspersonal. . . 0.0404
Lohnarbeiter in der Landwirtschaft
Hausgewerbetreibende. . . . -
Lehrlinge ohne Entgelt . . .
Unständige Arbeiter .. . 0.0008 008 0
Bei den Knappschaftskassen Versicherte .
Bei den Ersatzkassen Versicherte (insbesondere
kaufmännische Angestellte}
19924 ;
12.498
1.436
1.112
1,876
232
127
120
857
Q50
1914
10.5838
1.034
1.281
2.234
246
128
139
916
290
Zahl der Familienangehörigen von Versicherten,
die Anspruch auf Sachleistungen haben
Das Statistische Reichsamt hat für die Jahre 1914 und 1924 den Versuch
siner Schätzung der Zahl jener Personen durchgeführt, die im Erkran-
kungsfalle im satzungsmässig gewährleisteten Genuss der Familienhilfe
stehen. Der Versuch ergab, dass im Jahr 1914 etwa 4,7 Millionen, im Jahre
1924 etwa 14,3 Millionen Familienangehörige der Mitglieder der reichs-
gesetzlichen Krankenkassen satzungsgemäss im Genuss der Familienver-
sicherung standen. Nach einer Schätzung, die in einer von dem Verbande
der Ärzte Deutschlands vorgelegten Denkschrift über die Kosten der
Arzthilfe in der Krankenversicherung wiedergegeben ist. soll die gesamte